Die Stablecoin-Bestimmungen der MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation) sind Ende Juni 2024 offiziell in Kraft getreten und gelten mit Stand Juni 2026 seit fast zwei Jahren. Die zentrale Konsequenz hat sich nicht geändert: Tether hat bis heute in keinem EU-Mitgliedstaat eine Lizenz als E-Geld-Token (Electronic Money Token, EMT) erhalten, weshalb USDT nicht als „konformer Stablecoin” im Sinne des MiCA-Rahmenwerks gilt. Die Folgen ziehen sich durch die gesamte Kette: Mehrere EU-regulierte Börsen haben seit der zweiten Jahreshälfte 2024 nach und nach USDT-Spot-Handelspaare aus ihren für EU-Nutzer zugänglichen Hauptmärkten entfernt, und lizenzierte Kartenanbieter mit Fokus auf den europäischen Markt sind laut öffentlich zugänglichen Informationen weitgehend von USDT auf USDC oder EURC als kartenseitiges Abwicklungsmedium umgestiegen.
Praktische Auswirkungen für USDT-Karteninhaber
Vorab die Kernaussage: Dies ist keine neue Entwicklung, sondern ein seit über einem Jahr stabiler Zustand. Entscheidend ist, welche Art von Karte du tatsächlich benutzt.
Erste Kategorie: Karten von EU-lizenzierten Anbietern. Diese Karten werden in Europa an EU-Bürger verkauft und stehen in der Regel im Zusammenhang mit einem EMI (E-Geld-Institut) in der EU oder einem Partner-Kartenanbieter. Laut öffentlichen Angaben nutzen diese Anbieter im europäischen Markt USDT nicht mehr zur kartenseitigen Abwicklung, sondern sind auf USDC/EURC umgestiegen. Für dich selbst ist der spürbare Unterschied gering: Du zahlst womöglich weiterhin USDT ein, die Plattform nimmt beim Einzahlungs- oder Ausgabevorgang eine Währungsumrechnung vor – was du siehst, ist eine Gebühr, kein Compliance-Risiko. MPCard, das eine Einführung in der EU plant, gehört zu jener Kategorie, die diesen Regeln unterliegen würde – ihre auf den asiatisch-pazifischen Raum ausgerichtete Asia-Elite-Variante läuft über asiatisch-pazifische Routen und BIN-Bereiche und richtet sich derzeit nicht an den EU-Markt, doch bei einer künftigen EU-Version müsste das Abwicklungsmedium zwangsläufig MiCA-konform sein. Crypto.com Visa ist eine weitere Karte mit lizenziertem Betrieb in Europa – die genauen Lizenz- und Abwicklungsdetails sind den offiziellen Angaben des Anbieters zu entnehmen.
Zweite Kategorie: Karten von nicht-EU-Anbietern, genutzt von EU-Bürgern. Das ist die eigentliche Grauzone. Bei Karten wie Bybit Card oder Bitget liegt der ausgebende Rechtsträger außerhalb der EU. Nutzen EU-Bürger diese Karten für den Alltag, befinden sie sich in einem Zwischenbereich – „nicht ausdrücklich verboten, aber auch nicht ausdrücklich zugelassen”. Die Karte funktioniert, doch die regulatorische Absicherung stammt aus einer Nicht-EU-Jurisdiktion. Bei Rückfragen von Bankcompliance oder Steuerbehörden liegt die Beweislast beim Nutzer selbst.
Erwartete Zeitfenster:
- 7 Tage: Es sind keine neuen Entwicklungen zu erwarten. Diese Regel gilt seit fast zwei Jahren und wird nicht plötzlich verschärft.
- 30 Tage: Achte auf Ankündigungen deiner üblichen Börsen zu EU-Handelspaaren – ob eine weitere Runde von USDT-Paaren delistet wird.
- 90 Tage: Beobachte, ob weitere Kartenanbieter öffentlich einen Wechsel der Abwicklungswährung im EU-Bereich verkünden und ob der Anteil von EURC an der kartenseitigen Abwicklung steigt.
Historischer Vergleich: Kein Pendant zum USDC-Depeg von 2023
Viele bringen die „Marginalisierung von USDT in der EU” gedanklich mit der kurzzeitigen Entkopplung von USDC im März 2023 in Verbindung – dabei handelt es sich um zwei grundverschiedene Vorgänge.
Das USDC-Depeg 2023 war ein Marktereignis – die Silicon Valley Bank ging pleite, ein Teil der Circle-Reserven war betroffen, USDC fiel zeitweise auf 0,87 US-Dollar und erholte sich innerhalb weniger Tage, als die Reservelage geklärt war. Das war ein Preisschock ohne regulatorischen Bezug.
Die Auswirkung der MiCA auf USDT ist struktureller Natur und regulatorisch bedingt – eine „Erholung” gibt es hier nicht. Der USDT-Preis ist innerhalb und außerhalb der EU stabil geblieben; das Problem liegt nicht in einer Entkopplung, sondern darin, dass diesem Coin in der EU keine regulatorische Anerkennung zukommt. Das bedeutet, es wird nicht wie 2023 nach wenigen Tagen zur Normalität zurückkehren – sofern Tether nicht aktiv eine EMT-Lizenz beantragt und erhält, wird der aktuelle Zustand voraussichtlich langfristig bestehen bleiben.
Ein passenderer Vergleich ist der Zeitplan der MiCA-Gesetzgebung selbst: Die Stablecoin-Bestimmungen (Titel III/IV) traten schon im Juni 2024 in Kraft – über ein halbes Jahr vor dem vollständigen Rahmenwerk für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP). Dass die Regulierung Stablecoins vorrangig behandelt hat, zeigt bereits, dass die EU der Frage „Wer gibt einen Stablecoin aus?” mehr Gewicht beimisst als der Frage „Wer bietet Handelsdienstleistungen an?”.
Compliance-Grenzen: erlaubt / eingeschränkt / Grauzone
Nach dem gegenwärtigen MiCA-Rahmenwerk lassen sich drei Linien grob so ziehen:
- Ausdrücklich erlaubt: Stablecoins mit EMT/ART-Lizenz (etwa der konforme USDC, EURC) als kartenseitiges Abwicklungsmedium bei Karten, die von EU-lizenzierten Anbietern ausgegeben werden.
- Ausdrücklich eingeschränkt: Nicht-konforme Stablecoins (einschließlich USDT) in Spot-Handelspaaren an EU-regulierten Börsen im Hauptmarkt – dieser Bereich wurde bereits großflächig delistet.
- Grauzone: Der individuelle Besitz von USDT durch EU-Bürger sowie die Nutzung von USDT-Karten nicht-europäischer Anbieter im Alltag. Der private Besitz selbst ist nicht verboten, doch der Status als „konformes Zahlungsmittel” wird von MiCA nicht anerkannt.
Wer diese Grenzlinie genauer nachvollziehen möchte, findet in unserem EU-Compliance-Leitfaden eine detailliertere Aufschlüsselung von EMT-Lizenzen, CASP und den Grenzen des privaten Besitzes. Wer sich eher für die konkrete nationale Umsetzung interessiert: UK-Compliance folgt aufgrund des Brexit einen eigenständigen Weg, der nicht vollständig mit MiCA übereinstimmt und einen gesonderten Blick wert ist.
Wichtige Meilensteine, die es zu beobachten gilt
- Tethers EMT-Antragsverlauf: Dies ist die einzige Variable, die den EU-Status von USDT grundlegend ändern könnte. Bislang gibt es keine öffentlich dokumentierte Lizenzerteilung – jede Entwicklung sollte anhand offizieller Mitteilungen der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden (etwa BaFin, AMF) verifiziert werden.
- Durchdringung von EURC im Kartengeschäft: Steigt der Anteil des Euro-nativen Stablecoins an der Abwicklung bei Kartenanbietern kontinuierlich, zeigt dies, dass der Markt bereits „mit den Füßen abstimmt” und den Euro-Stablecoin als Standardmedium innerhalb der EU etabliert.
- Weitere Anpassungen bei USDT-Handelspaaren an Börsen: USDT-Spot-Paare im EU-Hauptmarkt könnten weiter zurückgehen – es lohnt sich, die Ankündigungsseiten der eigenen Plattform im Blick zu behalten.
- Abschluss der MiCA-CASP-Übergangsfrist: Die Übergangsregelungen für Kryptodienstleister unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten – nach Ablauf der Übergangsfrist könnte sich die Durchsetzungsintensität ändern.
Einschätzung der Redaktion
- Nutzer mit einer EU-lizenzierten USDT-Karte: Kein Handlungsbedarf. Ob die Abwicklung intern über USDC/EURC läuft, ist Sache des Kartenanbieters – du kannst wie gewohnt einzahlen und ausgeben. Achte eher auf die Gebühren als auf Compliance-Fragen.
- EU-Bürger mit Karten nicht-europäischer Anbieter (etwa Bybit Card): Die Karte funktioniert, aber sei dir bewusst, dass du dich in einer Grauzone befindest. Bei größeren Beträgen, langfristiger Nutzung oder Szenarien, in denen du gegenüber Bank oder Steuerbehörde die Herkunft nachweisen musst, solltest du EU-lizenzierte Lösungen bevorzugen.
- EU-Nutzer bei der Kartenwahl: Nimm die Frage „Ist der ausgebende Rechtsträger in der EU lizenziert, ist die Abwicklungswährung konform?” in deine Vergleichskriterien auf – ein guter Einstieg ist unser Vergleich Karten für EU-Bürger.
- Nutzer im asiatisch-pazifischen Raum: MiCA ist eine EU-interne Regelung und gilt nicht direkt für dich. Wer sich für asiatisch-pazifische Routen interessiert, findet in unserem MPCard-Test weitere Informationen – die Asia-Elite-Variante läuft über asiatisch-pazifische BINs und ist ein eigenständiges Thema, unabhängig vom hier besprochenen EU-Abwicklungswechsel.
Kurz gesagt: Die „Herabstufung” von USDT in der EU ist längst Realität, keine plötzliche Neuigkeit. Zu wissen, welche Art von Karte man selbst nutzt, ist wichtiger, als jeder einzelnen Delisting-Meldung hinterherzujagen.