Frankreich war eines der ersten EU-Mitgliedsländer, das Dienstleister für digitale Vermögenswerte in ein formelles Registrierungssystem aufgenommen hat. Der durch das PACTE-Gesetz 2019 eingeführte PSAN-Rahmen (Prestataire de Services sur Actifs Numériques) kam vier Jahre vor der EU-weiten MiCA-Verordnung. Binances erste regulatorische Registrierung in Europa im Jahr 2022 erfolgte bei der französischen AMF. Für Nutzer von USDT-Karten bedeutet das: Frankreich ist eines der EU-Länder mit dem klarsten regulatorischen Pfad und den wenigsten Graubereichen.
Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für konkrete Compliance-Fragen wenden Sie sich bitte an einen in Frankreich zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Regulierungsstand: Doppelspuriger Übergang von PSAN zu MiCA
Das französische Recht klassifiziert Stablecoins wie USDT als „digitale Vermögenswerte” (actif numérique) – weder als E-Geld noch als Finanzinstrument. Diese Einstufung wurde durch das PACTE-Gesetz von 2019 festgelegt und in den Artikeln L. 54-10 ff. des Code monétaire et financier verankert.
Der PSAN-Rahmen ist zweistufig aufgebaut:
- Pflichtregistrierung (enregistrement): Alle Unternehmen, die gegenüber französischen Nutzern Krypto-Fiat-Tausch, Verwahrung oder Handelsplattformen anbieten, müssen sich bei der AMF registrieren und eine AML-Prüfung durch die ACPR bestehen.
- Optionale Vollzulassung (agrément): Über die Registrierung hinaus können Anbieter eine vollständige Lizenz beantragen, um eine höhere Vertrauenswürdigkeit zu signalisieren – tatsächlich lizenzierte Anbieter sind jedoch selten.
Ab 2024 tritt die MiCA-Verordnung schrittweise in Kraft, und PSANs werden reibungslos in CASPs (Crypto-Asset Service Provider) überführt. Die AMF wurde als zuständige CASP-Behörde für Frankreich benannt; bereits registrierte PSANs dürfen während der Übergangszeit weiter operieren und eine Umwandlung beantragen.
Kurz zusammengefasst: Frankreichs Haltung gegenüber USDT-Karten ist „streng, aber offen” – hohe Hürden für Anbieter, legale Nutzung für Verbraucher.
Wesentliche Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen
| Regelwerk | Anwendungsebene | Offizielle Quelle |
|---|---|---|
| PACTE-Gesetz (2019) | Nationaler PSAN-Rahmen | amf-france.org |
| MiCA Regulation (EU 2023/1114) | EU-weiter Stablecoin- und CASP-Rahmen | eur-lex.europa.eu |
| Code monétaire et financier, Art. L. 54-10 | Rechtliche Definition digitaler Vermögenswerte | AMF-Website |
| DGFiP-Leitfaden zur Besteuerung digitaler Vermögenswerte | Steuerliche Behandlung für Privatpersonen und Unternehmen | impots.gouv.fr |
| ACPR-Rundschreiben zur AML-Compliance | AML/KYC-Pflichten für Dienstleister | acpr.banque-france.fr |
Die AMF führt außerdem eine öffentlich zugängliche „Schwarze Liste nicht autorisierter Anbieter”, die regelmäßig aktualisiert wird und als erste Referenz dient, um zu prüfen, ob eine ausländische Plattform in Frankreich regulierungskonform operiert.
Lizenzierte Akteure: Welche Kartenanbieter den französischen Markt bedienen
Im französischen Markt lassen sich USDT-Karten-bezogene Compliance-Akteure grob in zwei Kategorien einteilen:
Bei der AMF als PSAN registrierte Unternehmen (öffentlich einsehbar): darunter Binance France, Bitstamp, SG-Forge (Tochtergesellschaft der Société Générale) und Coinhouse. Registrierungsnummern können direkt in der REGAFI-Datenbank der AMF gesucht werden.
Plattformen, die über EU-Finanzinstitute Karten ausgeben: Wirex, Crypto.com Visa und BitPay Card bieten ihre Dienste EU-weit über E-Geld-Institute (EMIs) mit Sitz in Litauen, Estland oder Malta an und werden nach Inkrafttreten von MiCA einheitlich in den CASP-Rahmen überführt.
Wichtiger Hinweis: Eine EMI-Lizenz ist nicht dasselbe wie eine PSAN/CASP-Lizenz. Die EMI-Lizenz regelt die Compliance der Fiat-Kartenausgabe, die CASP-Lizenz die der Krypto-Konvertierung. Eine regelkonforme USDT-Kartenausgabekette erfordert in der Regel beides – Details dazu finden Sie in unseren Artikeln zu Insolvenzrisiken von Kartenausgebern und Risiken behördlicher Sperrungen.
Steuerliche Behandlung: 30 % Flat Tax und Erklärungspflichten
Gemäß den aktuellen Leitlinien der DGFiP gelten für die Besteuerung privater Krypto-Gewinne in Frankreich folgende Kernregeln:
- Gelegentliche Anleger (occasionnel): Es gilt der einheitliche Steuersatz von 30 % (PFU/Flat Tax), bestehend aus 12,8 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialabgaben – identisch mit dem Steuersatz auf Dividenden.
- Gewerbliche Trader (habituel): Progressive Besteuerung als Gewerbegewinn (BIC); ab 2024 werden bestimmte Fälle als nicht-gewerbliche Einkünfte (BNC) behandelt.
- Steuerpflichtiges Ereignis: Entsteht ausschließlich bei der Konvertierung „digitale Vermögenswerte → Fiat / Waren / Dienstleistungen”; Krypto-zu-Krypto-Tausch (USDT ↔ BTC) ist derzeit nicht steuerpflichtig.
- Erklärungspflichten: In der jährlichen Einkommensteuererklärung (Formular 2086) sind alle steuerpflichtigen Veräußerungen anzugeben. Ausländische Krypto-Konten sind mit Formular 3916-bis zu melden; nicht deklarierte Konten werden ab 750 € pro Konto bestraft.
Eine Kartenzahlung mit USDT entspricht rechtlich einer „Veräußerung von USDT gegen Euro und anschließender Zahlung” – theoretisch ist jeder Kaufvorgang ein steuerpflichtiges Ereignis. In der Praxis akzeptiert die DGFiP eine jährliche Nettosaldierung, doch Kartenabrechungen müssen aufbewahrt werden. Die genauen Steuersätze und Berechnungsmethoden richten sich nach den offiziellen Angaben.
AML / KYC: Praktische Anforderungen auf Nutzerebene
Die KYC-Pflichten, die in Frankreich registrierte PSANs gegenüber Kunden haben, leiten sich aus den AML-Rundschreiben der ACPR ab und entsprechen der 5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinie (5AMLD/6AMLD). In der Praxis begegnen Nutzern folgende Anforderungen:
- Kontoeröffnung: Lichtbildausweis + Adressnachweis (Strom-/Wasserrechnung oder Kontoauszug der letzten drei Monate)
- Schwellenwert-Trigger: Bei Krypto-Fiat-Konvertierungen, die einzeln oder kumuliert 1.000 € übersteigen, muss der Anbieter Informationen zur Mittelherkunft einholen
- Verdachtsanzeigen: Anbieter sind zur Meldung an Tracfin (französische Finanzgeheimdienstbehörde) verpflichtet
- Karteninhaber-Ergänzungen: Einige Kartenanbieter verlangen bei Konten mit monatlichen Ausgaben über 10.000 € einen Nachweis der Mittelherkunft (SOF)
Die Compliance-Grenze ist klar gezogen: „KYC-freie” Karten sind in Frankreich auf Dauer nicht regulierungskonform. Weiterführende Informationen finden Sie im Artikel zu Risiken von KYC-freien Karten.
Durchsetzungsfälle und Graubereiche
- Frühe Warnungen gegen Bybit / Binance: Bevor Bybit die PSAN-Registrierung abschloss, wurde die Plattform von der AMF mehrfach auf die Schwarze Liste gesetzt. Binance operiert seit der Registrierung über eine französische Tochtergesellschaft regelkonform.
- Warnung gegen Bitget 2023: Die AMF warnte öffentlich, dass Bitget ohne Registrierung aktiv französische Nutzer ansprach. Die Plattform passte anschließend ihre Zugangsbeschränkungen an.
- Graubereich 1: Die Nutzung einer ausländischen, nicht registrierten Plattform durch den Endkunden ist nicht strafbar – rechtswidrig handelt die Plattform. Nutzergelder genießen jedoch keinen französischen Regulierungsschutz.
- Graubereich 2: Self-Custody-Wallets + DEX-Transaktionen erfordern keine PSAN-Registrierung (kein Dienstleistungscharakter). Wird beim Zahlungsvorgang jedoch eine Fiat-Karte genutzt, muss diese von einem regulierungskonformen Aussteller stammen.
Redaktionsempfehlung: Praktische Checkliste für Nutzer in Frankreich
Empfehlungen:
- Bevorzugen Sie Kartenanbieter mit PSAN-Registrierung oder EU-CASP-Zulassung, etwa Wirex oder Crypto.com Visa; siehe auch unsere Kartenempfehlungen für EU-Einwohner.
- Füllen Sie bei der jährlichen Einkommensteuererklärung aktiv Formular 2086 und 3916-bis aus, um Strafen für nicht deklarierte Einkünfte zu vermeiden.
- Bewahren Sie alle Nachweise für USDT → EUR-Konvertierungen on-chain und auf Plattformebene mindestens 6 Jahre auf (Verjährungsfrist der DGFiP).
- Prüfen Sie ausländische Kartenanbieter gegen die AMF-Schwarze Liste; orientieren Sie sich beim Einzahlen von USDT am Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum USDT-Aufladen.
Nicht empfehlenswert:
- Nutzen Sie keine nicht registrierten ausländischen Karten, um KYC zu umgehen – wird die Plattform von Frankreich auf die Schwarze Liste gesetzt, können Auszahlungswege schlagartig gesperrt werden; siehe Risiken behördlicher Sperrungen.
- Schließen Sie nicht von „Krypto-zu-Krypto-Tausch ist steuerfrei” auf „alle Krypto-Aktivitäten sind steuerfrei” – Ausgaben, Auszahlungen und Ausstieg sind steuerpflichtige Ereignisse.
- Nutzen Sie keine ausländisch ausgestellten USDT-Karten, ohne das ausländische Krypto-Konto zu deklarieren – Strafen für das Nichtausfüllen von Formular 3916-bis werden unabhängig von der Kapitalertragsteuer verhängt.
Der französische Regulierungsrahmen ist ausgereift und die Durchsetzung vorhersehbar, was für regulierungskonform operierende Kartenanbieter letztlich ein Vorteil ist. Nach vollständigem Inkrafttreten von MiCA werden „Compliance in Frankreich” und „Compliance in der EU” weiter zusammenwachsen – für Nutzer in der Eurozone ist dies eine der risikoärmsten Phasen zur Nutzung von USDT-Karten.
Nochmaliger Hinweis: Dieser Artikel fasst Informationen zusammen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Fragen zur Wahl eines konkreten Anbieters, zur Steuerdeklaration oder zur Compliance von Mittelflüssen wenden Sie sich bitte an einen in Frankreich zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.