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Frankreich

Regulator: AMF / ACPR / DGFiP · Risk: low

Frankreich war eines der ersten EU-Mitgliedsländer, das Dienstleister für digitale Vermögenswerte in ein formelles Registrierungssystem aufgenommen hat. Der durch das PACTE-Gesetz 2019 eingeführte PSAN-Rahmen (Prestataire de Services sur Actifs Numériques) kam vier Jahre vor der EU-weiten MiCA-Verordnung. Binances erste regulatorische Registrierung in Europa im Jahr 2022 erfolgte bei der französischen AMF. Für Nutzer von USDT-Karten bedeutet das: Frankreich ist eines der EU-Länder mit dem klarsten regulatorischen Pfad und den wenigsten Graubereichen.

Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für konkrete Compliance-Fragen wenden Sie sich bitte an einen in Frankreich zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Regulierungsstand: Doppelspuriger Übergang von PSAN zu MiCA

Das französische Recht klassifiziert Stablecoins wie USDT als „digitale Vermögenswerte” (actif numérique) – weder als E-Geld noch als Finanzinstrument. Diese Einstufung wurde durch das PACTE-Gesetz von 2019 festgelegt und in den Artikeln L. 54-10 ff. des Code monétaire et financier verankert.

Der PSAN-Rahmen ist zweistufig aufgebaut:

Ab 2024 tritt die MiCA-Verordnung schrittweise in Kraft, und PSANs werden reibungslos in CASPs (Crypto-Asset Service Provider) überführt. Die AMF wurde als zuständige CASP-Behörde für Frankreich benannt; bereits registrierte PSANs dürfen während der Übergangszeit weiter operieren und eine Umwandlung beantragen.

Kurz zusammengefasst: Frankreichs Haltung gegenüber USDT-Karten ist „streng, aber offen” – hohe Hürden für Anbieter, legale Nutzung für Verbraucher.

Wesentliche Rechtsgrundlagen und offizielle Quellen

RegelwerkAnwendungsebeneOffizielle Quelle
PACTE-Gesetz (2019)Nationaler PSAN-Rahmenamf-france.org
MiCA Regulation (EU 2023/1114)EU-weiter Stablecoin- und CASP-Rahmeneur-lex.europa.eu
Code monétaire et financier, Art. L. 54-10Rechtliche Definition digitaler VermögenswerteAMF-Website
DGFiP-Leitfaden zur Besteuerung digitaler VermögenswerteSteuerliche Behandlung für Privatpersonen und Unternehmenimpots.gouv.fr
ACPR-Rundschreiben zur AML-ComplianceAML/KYC-Pflichten für Dienstleisteracpr.banque-france.fr

Die AMF führt außerdem eine öffentlich zugängliche „Schwarze Liste nicht autorisierter Anbieter”, die regelmäßig aktualisiert wird und als erste Referenz dient, um zu prüfen, ob eine ausländische Plattform in Frankreich regulierungskonform operiert.

Lizenzierte Akteure: Welche Kartenanbieter den französischen Markt bedienen

Im französischen Markt lassen sich USDT-Karten-bezogene Compliance-Akteure grob in zwei Kategorien einteilen:

Bei der AMF als PSAN registrierte Unternehmen (öffentlich einsehbar): darunter Binance France, Bitstamp, SG-Forge (Tochtergesellschaft der Société Générale) und Coinhouse. Registrierungsnummern können direkt in der REGAFI-Datenbank der AMF gesucht werden.

Plattformen, die über EU-Finanzinstitute Karten ausgeben: Wirex, Crypto.com Visa und BitPay Card bieten ihre Dienste EU-weit über E-Geld-Institute (EMIs) mit Sitz in Litauen, Estland oder Malta an und werden nach Inkrafttreten von MiCA einheitlich in den CASP-Rahmen überführt.

Wichtiger Hinweis: Eine EMI-Lizenz ist nicht dasselbe wie eine PSAN/CASP-Lizenz. Die EMI-Lizenz regelt die Compliance der Fiat-Kartenausgabe, die CASP-Lizenz die der Krypto-Konvertierung. Eine regelkonforme USDT-Kartenausgabekette erfordert in der Regel beides – Details dazu finden Sie in unseren Artikeln zu Insolvenzrisiken von Kartenausgebern und Risiken behördlicher Sperrungen.

Steuerliche Behandlung: 30 % Flat Tax und Erklärungspflichten

Gemäß den aktuellen Leitlinien der DGFiP gelten für die Besteuerung privater Krypto-Gewinne in Frankreich folgende Kernregeln:

Eine Kartenzahlung mit USDT entspricht rechtlich einer „Veräußerung von USDT gegen Euro und anschließender Zahlung” – theoretisch ist jeder Kaufvorgang ein steuerpflichtiges Ereignis. In der Praxis akzeptiert die DGFiP eine jährliche Nettosaldierung, doch Kartenabrechungen müssen aufbewahrt werden. Die genauen Steuersätze und Berechnungsmethoden richten sich nach den offiziellen Angaben.

AML / KYC: Praktische Anforderungen auf Nutzerebene

Die KYC-Pflichten, die in Frankreich registrierte PSANs gegenüber Kunden haben, leiten sich aus den AML-Rundschreiben der ACPR ab und entsprechen der 5. und 6. EU-Geldwäscherichtlinie (5AMLD/6AMLD). In der Praxis begegnen Nutzern folgende Anforderungen:

Die Compliance-Grenze ist klar gezogen: „KYC-freie” Karten sind in Frankreich auf Dauer nicht regulierungskonform. Weiterführende Informationen finden Sie im Artikel zu Risiken von KYC-freien Karten.

Durchsetzungsfälle und Graubereiche

Redaktionsempfehlung: Praktische Checkliste für Nutzer in Frankreich

Empfehlungen:

Nicht empfehlenswert:

Der französische Regulierungsrahmen ist ausgereift und die Durchsetzung vorhersehbar, was für regulierungskonform operierende Kartenanbieter letztlich ein Vorteil ist. Nach vollständigem Inkrafttreten von MiCA werden „Compliance in Frankreich” und „Compliance in der EU” weiter zusammenwachsen – für Nutzer in der Eurozone ist dies eine der risikoärmsten Phasen zur Nutzung von USDT-Karten.

Nochmaliger Hinweis: Dieser Artikel fasst Informationen zusammen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Fragen zur Wahl eines konkreten Anbieters, zur Steuerdeklaration oder zur Compliance von Mittelflüssen wenden Sie sich bitte an einen in Frankreich zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.