Die KYC-Abstufung ist ein Kompromiss, den Kartenanbieter zwischen „Compliance-Pflichten” und „Nutzererlebnis” eingehen. Je niedriger die Stufe, desto einfacher die Prüfung – aber desto weniger Limit und Funktionen stehen zur Verfügung. Je höher die Stufe, desto mehr Unterlagen sind einzureichen – dafür werden auch mehr Rechte freigeschaltet. Die konkreten Schwellenwerte und Limits jeder Stufe unterscheiden sich zwischen den Anbietern, doch die Logik der Dokumentenstufen ist weitgehend einheitlich: Kontaktdaten → Identität → finanzieller Hintergrund.
L1: Basisverifizierung – nur Handy / E-Mail
L1 ist die niedrigste Hürde bei der Kontoeröffnung. Üblicherweise erforderlich sind nur:
- Verifizierungscode per Handynummer oder E-Mail
- Festlegung von Login-Passwort / PIN
- Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen
Auf dieser Stufe kann die Karte praktisch nur für kleine Testausgaben genutzt werden: etwa um zu prüfen, ob sich die Karte mit Apple Pay verbinden lässt oder bei einem bestimmten Händler funktioniert. Das monatliche Ausgabenlimit ist in der Regel sehr niedrig angesetzt, und häufig ist weder ATM-Abhebung noch grenzüberschreitende Zahlung mit hohem Betrag möglich. L1 existiert vor allem, damit Nutzer das Produkt testen können, bevor sie vollständige Unterlagen einreichen.
Einschätzung der Redaktion: Wer eine Karte langfristig mit Abos wie ChatGPT Plus oder Claude Pro verknüpfen möchte, sollte nicht auf L1 verharren. L1-Nutzer sind eher davon betroffen, wenn Risikokontrollregeln verschärft werden und Limits im großen Umfang eingefroren werden.
L2: Identitätsprüfung – der Normalzustand für die meisten Nutzer
L2 ist die Zielstufe für die überwiegende Mehrheit der Privatnutzer. Typische Anforderungen:
- Von einer Regierung ausgestelltes Ausweisdokument (Reisepass / Personalausweis / Führerschein)
- Live-Gesichtserkennung (Abgleich mit dem Dokument)
- Manche Anbieter verlangen zusätzlich die Verknüpfung einer Haupt-E-Mail-Adresse sowie Angaben zum Beruf
Nach Bestehen von L2 werden in der Regel folgende Funktionen freigeschaltet: deutlich höheres monatliches Ausgabenlimit, ATM-Abhebung, grenzüberschreitendes Bezahlen, Verknüpfung mit gängigen Zahlungs-Wallets. Auf dieser Stufe erfüllen die Kartenanbieter bereits die Compliance-Anforderungen der meisten Jurisdiktionen zur Identifizierung von Privatkunden und sind daher bereit, das Limit auf ein „für den Alltag ausreichendes” Niveau anzuheben. Die konkreten Zahlen richten sich nach den offiziellen Angaben der jeweiligen Anbieter – hier werden bewusst keine konkreten Limits genannt, um Missverständnisse zu vermeiden. Einen detaillierten Vergleich finden Sie in den jeweiligen offiziellen Limit-Tabellen im MPCard-Test, Bybit-Card-Test und RedotPay-Test.
L3: Erweiterte Sorgfaltspflicht – für vermögende Kunden und Institutionen
L3 (auch EDD, Enhanced Due Diligence genannt) richtet sich an Nutzer mit hohen Beträgen. Zusätzlich zu allen Unterlagen von L2 müssen weitere eingereicht werden:
- Adressnachweis: Strom-/Wasserrechnungen, Kontoauszüge oder amtliche Schreiben der letzten 3 Monate
- Nachweis der Mittelherkunft: Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Kaufverträge für Immobilienverkäufe, Screenshots von Krypto-Beständen usw.
- Manche Plattformen verlangen bei institutionellen Kunden zusätzlich Unternehmensregistrierungsdokumente und Angaben zum UBO (wirtschaftlich Berechtigten)
L3 schaltet nicht nur höhere Limits frei, sondern auch Einzahlungen über Firmenkonten, individuelle BINs und exklusiven Kundensupport. Der Prüfungszeitraum ist ebenfalls länger und erfordert häufig 1–5 Werktage manuelle Verifizierung.
Unterschiede zwischen Karten: gleiche Bezeichnung, unterschiedliche Hürden
Besonders zu beachten: Auch wenn zwei Anbieter beide „L2” nennen, können sich die geforderten Unterlagen und die gewährten Limits stark unterscheiden. Manche Plattformen verlangen für L2 nur Ausweis plus Selfie, andere fordern zusätzlich einen Fragebogen oder eine Historie verknüpfter Börsenkonten. Vor der Entscheidung, welche Stufe angestrebt werden soll, empfiehlt sich ein Blick auf die offizielle KYC-Seite der jeweiligen Karte, um die aktuelle Dokumentenliste und Limit-Tabelle zu prüfen – diese Zahlen können sich mit Änderungen der Compliance-Vorgaben verschieben.
Empfehlung der Redaktion
- Do: Nach der Wahl der Zielkarte L2 direkt vollständig erledigen, um zu vermeiden, dass später durch Risikokontrollen zusätzliche Unterlagen nachgereicht werden müssen und dabei das Guthaben eingefroren wird.
- Don’t: Nicht aus „Bequemlichkeit” dauerhaft mit L1 hohe Abo-Beträge abwickeln, und L3-Unterlagen nicht überstürzt einreichen, bevor sie vollständig vorbereitet sind – unvollständige Unterlagen können einen negativen Vermerk hinterlassen.
Weiterführende Lektüre zum Compliance-Hintergrund: Compliance-Lage von USDT-Karten in der EU, Lizenzierungssituation in Hongkong; wer über eine „Karte ohne KYC” nachdenkt, sollte zunächst die Risiken von Karten ohne KYC lesen.