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Welche Steuerpflichten gelten für USDT-Karten in den USA?

In den USA ist jede Zahlung mit einer USDT-Karte ein steuerpflichtiges IRS-Ereignis – gleichbedeutend mit dem Verkauf von USDT gegen US-Dollar und der anschließenden Zahlung. Die Differenz (Zahlungsbetrag minus Anschaffungskosten des USDT) muss einzeln in Form 8949 gemeldet werden. Ist der Kartenanbieter in den USA lizenziert, erhalten Sie zusätzlich ein 1099-B.

Die US-Steuerbehörde IRS behandelt USDT und andere Krypto-Assets als „Property” (Eigentum), nicht als Währung. Das bedeutet: Jedes Mal, wenn Sie mit einer USDT-Karte einen Kaffee, ein ChatGPT-Plus-Abo oder Benzin bezahlen, zerlegt die IRS diesen Vorgang gedanklich in zwei Schritte: zuerst der Verkauf von USDT gegen US-Dollar, dann die Zahlung in Dollar. Schritt eins ist bereits ein steuerpflichtiges Ereignis mit Kapitalgewinn oder -verlust.

Auch wenn USDT an 1 US-Dollar gekoppelt ist und die Kursdifferenz meist gering ausfällt, gilt: „Geringe Differenz” bedeutet nicht „keine Meldepflicht”. Die Meldepflicht hängt nicht von der Höhe des Betrags ab, sondern allein davon, ob eine Veräußerung stattgefunden hat.

1. Jede Zahlung gehört in Form 8949

Form 8949 ist das Formular, mit dem die IRS die einzelne Veräußerung von Kapitalvermögen erfasst. Für USDT-Kartenzahlungen sind folgende Angaben erforderlich:

Bei einer Haltedauer von über einem Jahr handelt es sich um einen langfristigen Kapitalgewinn (Steuersatz 0 % / 15 % / 20 %), bei unter einem Jahr um einen kurzfristigen Kapitalgewinn (besteuert nach dem persönlichen Einkommensteuersatz). Die Summen fließen anschließend zusätzlich in Schedule D ein.

Wer im Jahr mehrere hundert Kartenzahlungen tätigt, kann das kaum manuell ausfüllen. Die meisten US-Karteninhaber nutzen Tools wie CoinTracker, Koinly oder TokenTax, die Transaktionsdaten von Börsen und Kartenanbietern importieren und daraus automatisch ein Form-8949-PDF erstellen.

2. Wie wird die Cost Basis berechnet – drei Methoden

Von der IRS zugelassene Methoden zur Kostenermittlung:

Ab dem Steuerjahr 2026 verlangt die IRS die Cost-Basis-Verfolgung auf Kontoebene (per-wallet basis) – ein kontoübergreifendes FIFO ist nicht mehr zulässig. Mit anderen Worten: USDT, das Sie bei Coinbase gekauft haben, darf bei der Cost Basis nicht mit USDT vermischt werden, das Sie bei Kraken gekauft haben.

3. 1099-B: von in den USA lizenzierten Anbietern

Wenn Sie ein Produkt wie Coinbase Card, Crypto.com Visa oder BitPay Card nutzen, die in den USA lizenziert sind, versendet der Kartenanbieter bzw. die verbundene Börse in der Regel bis Ende Januar des Folgejahres ein 1099-B (bzw. das neue 1099-DA, das ab dem Steuerjahr 2026 schrittweise das 1099-B ersetzt) und übermittelt eine Kopie an die IRS.

Zu beachten:

4. Zwei häufig übersehene Stolperfallen

Die steuerliche Behandlung von Cashback: Krypto-Cashback von USDT-Karten wird von der IRS in der Regel als „Rebate” bzw. Preisnachlass behandelt und nicht als steuerpflichtiges Einkommen – der Marktwert zum Zeitpunkt der Gutschrift wird jedoch zur Cost Basis dieses Krypto-Betrags, sodass bei späterem Verkauf oder Ausgeben erneut ein Gewinn zu berechnen ist.

Staking bzw. Sperren für höhere Limits: Bei manchen Karten muss man Plattform-Token staken, um eine höhere Cashback-Stufe zu erhalten. Die daraus resultierenden Erträge gelten als gewöhnliches Einkommen (ordinary income) und müssen am Tag des Erhalts zum Marktwert erfasst werden. Dies ist ein eigenständiger steuerlicher Vorgang, unabhängig von den Kartenzahlungen selbst.

Redaktionelle Empfehlung

Do: Lassen Sie sich von Anfang an CSV-Exporte von Börsen und Kartenanbietern geben und binden Sie eine Steuersoftware ein. Ein Jahr Buchführung im April nachzuholen, ist äußerst mühsam.

Don’t: Überspringen Sie Form 8949 nicht mit der Begründung, „USDT ist ein Stablecoin, der Gewinn ist ohnehin fast null” – der IRS geht es um die Frage „wurde gemeldet oder nicht”, nicht um die Höhe des Betrags. Strafen und Zinsen bei versäumter Meldung können die eigentliche Steuerschuld deutlich übersteigen.

Weiterführende Lektüre: Compliance-Überblick für USDT-Karten in den USA · Risiken von Karten ohne KYC · Was ist eine U-Karte.

FAQ

Q. USDT ist ein Stablecoin, der Kurs bewegt sich kaum – muss ich trotzdem Steuern melden?
Ja. Selbst wenn die Differenz nur wenige Cent beträgt, verlangt die IRS, dass jede Veräußerung in Form 8949 gemeldet wird. Wechselkursschwankungen und Kaufgebühren führen ohnehin dazu, dass Cost Basis und Zahlungsbetrag nicht exakt übereinstimmen.
Q. Wenn der Kartenanbieter im Ausland sitzt und die IRS kein 1099-B erhält – entfällt dann die Meldepflicht?
Nein, die Meldepflicht bleibt bestehen. Das 1099-B ist eine Meldepflicht des Anbieters, die steuerliche Erklärungspflicht liegt bei Ihnen. FATCA/FBAR sehen zudem eigenständige Offenlegungspflichten für ausländische Konten vor.

Sources