Das deutsche Krypto-Medium BTC-ECHO hat in einem Bericht den Countdown offengelegt: Der nach Marktkapitalisierung weltweit größte Stablecoin USDT könnte ab Juli 2028 nicht mehr auf regulierten US-Börsen gehandelt werden. Der Zeitpunkt ist keine Vermutung, er ergibt sich aus dem GENIUS Act (S.1582) — das Gesetz wurde am 18. Juli 2025 in den USA unterzeichnet und in Kraft gesetzt und sieht für “Digital Asset Service Provider” eine dreijährige Übergangsfrist ab Verkündung vor. Nach Ablauf dieser Frist dürfen regulierte Plattformen, die US-Bürgern Handels-, Verwahrungs- oder Abwicklungsdienste anbieten, nur noch mit “permitted payment stablecoins” arbeiten, die von einem bundes- oder bundesstaatlich zugelassenen Emittenten ausgegeben wurden. Tethers aktuelle Emissionsstruktur außerhalb der USA fällt nicht darunter. Tethers Antwort darauf ist eine zweite Schiene: Im September 2025 kündigte Tether einen eigenständigen Stablecoin für den US-Markt an, USA₮, mit Anchorage Digital Bank als Emittent (siehe offizielle Tether-Newsseite).
Redaktionelle Einordnung: Betroffen ist der “Kanal”, nicht die “Bindung”
Zunächst der Teil, der am leichtesten missverstanden wird. Dies ist kein Depegging-Ereignis, keine Frage der Reserven, keine Diskussion wie 2022, ob “USDT auf null fallen könnte”. Der Rücktauschmechanismus von 1 USDT gegen 1 US-Dollar ist von diesem Gesetz nicht betroffen. Betroffen ist, ob regulierte Plattformen innerhalb der USA USDT überhaupt noch im Angebot führen dürfen.
Für Nutzer von USDT-Kreditkarten entscheidet genau dieser Unterschied, ob Handlungsbedarf besteht. Aufgeschlüsselt nach Abwicklungsweg:
| Kartentyp | Grad der Betroffenheit durch den GENIUS Act | Redaktionelle Einschätzung |
|---|---|---|
| Virtuelle Karten mit Asien-Pazifik-Route (z. B. die Asia-Elite-Variante von MPCard) | Gering. Einzahlung, Verwahrung und Abwicklung laufen nicht über regulierte US-Einheiten | Kein Handlungsbedarf |
| Börsen-eigene Karten (Bybit Card, einige CEX-Karten) | Mittel. Hängt vom Registrierungssitz des Kartenherausgebers und dem Grad der Trennung vom US-Geschäft ab | Beobachten, bei Nicht-US-Routen begrenzte Auswirkung |
| US-inländische, regulierte Karten (Coinbase Card u. a.) | Hoch. Diese Produkte nutzen ohnehin standardmäßig USDC als Abwicklungsasset | Der USDT-Zugang dürfte sich weiter verengen |
Konkret zu den spürbaren Veränderungen: Innerhalb von 7 Tagen wird sich nichts ändern, die Übergangsfrist des Gesetzes läuft noch rund zwei Jahre. Innerhalb von 30 Tagen lohnt sich ein Blick darauf, ob einzelne Kartenherausgeber ihre Liste der “unterstützten Assets” in den Bedingungen aktualisieren — historisch beginnen solche Anpassungen erst rund 12 Monate vor dem eigentlichen Inkrafttreten der Regelung, also ist es noch früh. Innerhalb von 90 Tagen ist eher mit stillen Anpassungen der Einzahlungswege zu rechnen: Änderungen bei den unterstützten Netzwerken für USDT-Einzahlungen (TRC-20 / ERC-20 / TON) einzelner Karten, nicht ein Delisting von USDT selbst.
Für Nutzer, die bereits die Asia-Elite-Variante von MPCard für Abonnements wie ChatGPT oder Claude verwenden, liegt die tatsächliche Auswirkung dieser Nachricht nahe null — auf der Kette Asien-Pazifik-Konto + Asien-Pazifik-IP + Asien-Pazifik-Karten-BIN gibt es keinen regulierten US-Intermediär. Wirklich neu planen müssen jene, die US-Börsen als primären Ein- und Ausgangskanal für USDT nutzen — das ist ein Problem der Kapital-Ein-/Ausgänge, kein Kartenproblem.
(Die im obigen Zeitfenster genannten Angaben sind redaktionelle Einschätzungen, basierend auf der Struktur der Übergangsfrist des Gesetzes und bisherigen Anpassungsrhythmen der Branche. Offiziell wurde bislang kein stufenweiser Zeitplan veröffentlicht.)
Historischer Vergleich: Ähnlich der MiCAR-Delisting-Welle, unähnlich dem USDC-Depegging von 2023
Der nächstliegende Präzedenzfall ist die EU-MiCAR. Das Stablecoin-Kapitel der Regulation (EU) 2023/1114 gilt seit dem 30. Juni 2024, woraufhin mehrere in der EU lizenzierte Börsen USDT-Handelspaare für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum eingeschränkt oder entfernt haben. Das Ergebnis? Die globale Marktkapitalisierung von USDT ist nicht eingebrochen, europäische Nutzer sind zu USDC und Euro-Stablecoins gewechselt oder haben ihren Handel zu Nicht-EU-Einheiten verlagert. Gemeinsamkeit: Beide steuern den Kanalzugang über ein Lizenzsystem, statt das Asset selbst für illegal zu erklären. Unterschied: MiCAR verlangt, dass der Emittent in der EU zugelassen sein muss, der GENIUS Act verbietet Dienstanbietern den Umgang mit nicht zugelassenen Stablecoins — die Pflicht verschiebt sich vom Emittenten zur Plattform. Das bedeutet konsequentere Durchsetzung, denn bestraft werden Börsen mit US-Lizenz, die sich der Regel nicht entziehen können.
Mit dem USDC-Depegging vom März 2023 hat das nichts zu tun. Damals führte die Insolvenz einer Reservebank (Silicon Valley Bank) zu einer kurzfristigen Preisabweichung, die innerhalb von 48 Stunden korrigiert wurde — ein Kreditereignis auf der Vermögensseite. Diesmal gibt es kein Problem auf der Vermögensseite, sondern eine gesetzgeberische Regelung auf der Zugangsseite. Beides zu vermengen, führt zu Fehlentscheidungen — etwa jetzt in Panik USDT gegen andere Stablecoins zu tauschen.
Ein dritter Referenzpunkt ist der Vergleich zwischen dem New Yorker Generalstaatsanwalt und Tether von 2021: Tether wurde untersagt, Einwohnern des Bundesstaats New York Dienste anzubieten, verbunden mit der Zusage regelmäßiger Reserveoffenlegungen. Danach ist die Marktkapitalisierung von USDT um ein Vielfaches weiter gewachsen. Das historische Muster ist eindeutig: US-Kanalbeschränkungen haben USDT nicht getötet, sondern es in Richtung Offshore- und Schwellenmärkte gedrängt. Genau das ist auch die Logik hinter der Zweigleisigkeit von USA₮ — ein inländisches, konformes Produkt parallel zum USDT außerhalb der USA.
Regulatorische Grenzlinien: Wo stehen wir jetzt
Drei Linien müssen klar unterschieden werden. Eindeutig erlaubt: Das private Halten, Überweisen und der Handel von USDT auf nicht-US-regulierten Plattformen — das ist in den allermeisten Jurisdiktionen weltweit derzeit nicht untersagt. Grauzone: US-Bürger, die USDT über Offshore-Plattformen halten und für Ausgaben nutzen — das Gesetz bindet den Dienstanbieter, nicht die haltende Einzelperson, die steuerliche Meldepflicht bleibt aber unverändert bestehen. Details siehe US-Compliance-Leitfaden. Künftig eindeutig untersagt: Nach Juli 2028 dürfen von den USA regulierte Plattformen US-Bürgern gegenüber keine Handels- und Verwahrungsdienste für nicht zugelassene Stablecoins mehr anbieten.
Europäische Nutzer stehen bereits einem anderen, bereits geltenden Regelwerk gegenüber — die Stablecoin-Vorgaben im EU-MiCAR-Compliance-Leitfaden wirken sich schon jetzt konkret auf die Angebotspaletten von Börsen aus, zwei Jahre vor den USA. Nutzer im asiatischen Raum sind derzeit am wenigsten betroffen, das heißt aber nicht dauerhaft — Japan, Singapur und Hongkong treiben jeweils eigene Stablecoin-Rahmenwerke voran.
Diese Wegmarken im Blick behalten
- Endgültige Durchführungsbestimmungen des GENIUS Act: Der Rechtsetzungsprozess von Finanzministerium und Bankenaufsicht bestimmt das genaue Inkrafttretensdatum (das Gesetz sieht 18 Monate nach Verkündung oder 120 Tage nach Veröffentlichung der endgültigen Regeln vor, je nachdem, was früher eintritt). Der Regeltext wird die Definitionsgrenzen von “Digital Asset Service Provider” klären — das entscheidet direkt, ob Custodial Wallets, Non-Custodial Wallets und Kartenherausgeber erfasst sind.
- Tatsächliche Zirkulationsgröße von USA₮: Ob Tether US-Nutzer bis 2028 reibungslos zu USA₮ migrieren kann, ist der