Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 26. Juni ein Konsultationspapier veröffentlicht, das einen Rahmen für standardisierte Bußgelder gegen Emittenten von Krypto-Assets vorschlägt, die gegen MiCA (die Verordnung über Märkte für Kryptowerte, EUR-Lex-Nummer Verordnung 2023/1114) verstoßen; entsprechend berichtet das Tokenpost-Briefing. Laut Vorschlag können Emittenten bedeutender Asset-Referenced Token (significant ART) bei Verstößen mit bis zu 12,5% des Jahresumsatzes oder dem Zweifachen des durch den Verstoß erzielten Gewinns belegt werden; für bedeutende E-Geld-Token (significant EMT, 1:1 an eine Fiatwährung gekoppelt und oft pauschal als „Stablecoin” bezeichnet) liegt die Bußgeldobergrenze bei 10% des Jahresumsatzes. Die EBA plant ein zweistufiges Verfahren zur Bemessung: zunächst wird die Schwere des Verstoßes bewertet, anschließend werden erschwerende bzw. mildernde Faktoren zur Berechnung des Betrags herangezogen. Das Dokument ist derzeit ein Konsultationsentwurf; die endgültigen Bestimmungen richten sich nach der Fassung, die die EBA später auf ihrer offiziellen Publikationsseite veröffentlicht.
Redaktionelle Einordnung: Was bedeutet das für USDT-Kartennutzer?
Zunächst zur Klarstellung des Umfangs: Dieses Dokument betrifft „Emittenten”, nicht „Karten”. Es richtet sich an die Einheiten, die EMT / ART ausgeben — also die Unternehmen hinter USDC, EURC und jedem künftigen Stablecoin, der eine MiCA-Lizenz erhält und in der EU zirkuliert. Ihre USDT-Kreditkarte wandelt im Kern ₮ nach Aufladung auf das Konto des Kartenanbieters in Fiatwährung um; die Karte selbst unterliegt der EMI- bzw. Zahlungslizenz-Regulierung, nicht den Token-Emissionsbestimmungen von MiCA.
Der Übertragungsweg ist jedoch real. USDT hat bislang keinen MiCA-konformen Status in der EU erreicht, was bedeutet, dass die Unterstützung von USDT durch lizenzierte EU-Plattformen ohnehin schon zurückgeht. Sollte sich der Bußgeldrahmen der EBA letztlich durchsetzen, dürften Kartenanbieter in der Eurozone bei der Frage, ob sie USDT-Einzahlungen zulassen, vorsichtiger werden — nicht aus Angst vor dem Bußgeld selbst, sondern aus Sorge, wegen „Bereitstellung eines Kanals für einen nicht-konformen Token” mit in Mitleidenschaft gezogen zu werden.
- Direkt betroffen: Karten, die auf EU-IBAN- / EMI-Lizenzen basieren, etwa Wirex. Bei diesen Karten dürften Einzahlungswährungen und Eurozonen-Wege am ehesten künftig angepasst werden.
- Indirekt betroffen: Karten von Börsen wie Bybit Card, deren europäische Einheiten sich an MiCA ausrichten müssen — der USDT-Kanal in der Eurozone dürfte dort schrittweise USDC / EURC weichen.
- Wenig betroffen: Karten mit Fokus auf asiatisch-pazifische Wege. Die im MPCard-Test beschriebene Asia-Elite-Variante nutzt asiatisch-pazifische BINs und ein asiatisch-pazifisches Kontosystem — der EU-Bußgeldrahmen berührt ihre Emissionslogik nicht direkt. Wer sie jedoch für Ausgaben in der Eurozone nutzt, sollte weiterhin das Risikomanagement auf Händlerseite beachten.
Erwartetes Zeitfenster: Innerhalb von 7 Tagen wird es keine Kartenänderungen geben — es handelt sich lediglich um einen Konsultationsentwurf. Innerhalb von 30 Tagen lohnt es sich zu beobachten, ob Kartenanbieter ihre Angaben zur USDT-Unterstützung in der Eurozone auf den Bedingungsseiten still anpassen. Innerhalb von 90 Tagen, nach Ende der Konsultationsphase, könnten konkrete Schritte lizenzierter EU-Plattformen sichtbar werden.
Historischer Vergleich: Was ist diesmal „milder” als bei den letzten drei Fällen?
Im Kontext der MiCA-Umsetzungszeitachse wird es klarer. Die Stablecoin-Bestimmungen von MiCA (Titel III / IV) gelten bereits seit Juni 2024, die Bestimmungen zu Krypto-Dienstleistungen seit Ende Dezember 2024 — das betrifft die Ebene des Inkrafttretens; die genauen Bestimmungen finden sich im vollständigen Text bei EUR-Lex. „Inkrafttreten” bedeutet lediglich, dass „die Regeln zu greifen beginnen”, aber „wie hoch Bußgelder bei Verstößen sind und wie sie berechnet werden” war bislang unbestimmt. Genau diese Lücke schließt das EBA-Dokument — vom „Gesetz” hin zum „Bußgeldmaßstab”.
Der Vergleich mit dem kurzzeitigen De-Pegging von USDC im März 2023 ist aufschlussreich: Damals fiel USDC aufgrund des Risikos bei der Silicon Valley Bank vorübergehend auf etwa 0,87 US-Dollar (historische Kursdaten lassen sich auf der CoinGecko-USDC-Seite im historischen Verlauf nachprüfen) — das war eine „Vertrauenskrise des Markts gegenüber den Reserven”, die sich durch Kapitalrückfluss von selbst heilte. Der MiCA-Bußgeldrahmen hingegen ist eine „regulatorische Bepreisung der Kosten für Emittenten” — institutionell und langfristig angelegt. Ersteres war eine vorübergehende Turbulenz, Letzteres ist ein neues Fundament.
Im Vergleich zur SEC-Klage gegen Coinbase von 2024 in den USA ist der EU-Ansatz „administrativer”: Statt sich fallweise vor Gericht zu streiten, wird die Bußgeldformel vorab in Regulierungsdokumenten festgeschrieben. Für Emittenten bedeutet das: Die Compliance-Kosten in der EU sind vorhersehbarer, aber auch starrer — genau darauf zielt die EBA ab, indem sie „Prozentsatz des Jahresumsatzes” statt eines festen Betrags verwendet.
Regulatorische Grenzen: Wo verläuft die Linie derzeit tatsächlich?
Die aktuellen Grenzen in der Eurozone sehen so aus:
- Eindeutig erlaubt: EMT mit MiCA-Lizenz (z.B. bereits konforme Euro-Stablecoins, die europäische Einheit von USDC im Genehmigungsverfahren).
- Grauzone: Stablecoins wie USDT, die keinen MiCA-Status erreicht haben — nicht explizit verboten, aber lizenzierte Plattformen reduzieren aus Vorsicht aktiv ihre Unterstützung, was einem „faktischen Rückzug” gleichkommt.
- Eindeutig sanktionierbar: Emittenten, die als Emittenten bedeutender Token anerkannt wurden, aber gegen Anforderungen bei Reserven, Offenlegung oder Governance verstoßen.
Für Compliance-Fragen auf Nutzerebene können Leser in der Eurozone die EU-Compliance-Hinweise konsultieren, um die Grenzen bei Einzahlung und Haltung unter MiCA besser einzuschätzen. Leser, die USDT-Karten im Vereinigten Königreich nutzen möchten, sollten den UK-Compliance-Hinweis separat prüfen, da dort andere Regeln gelten.
Diese Meilensteine sollten Sie im Blick behalten
- Ende der EBA-Konsultationsfrist: Der Konsultationsentwurf hat ein Rückmeldefenster; erst nach dessen Ablauf wird der endgültige Standard veröffentlicht. Das genaue Datum wird auf der EBA-Publikationsseite bekannt gegeben.
- Entwicklungen bei Circles EU-Einheit: Ob USDC / EURC ihre lizenzierte Abdeckung in der Eurozone ausweiten, wird bestimmen, wie viele „compliant-Stablecoin”-Optionen EU-Karten künftig haben.
- Anpassungen der Bedingungen bei Eurozonen-Börsenkarten: Ob Bybit, Wirex und andere ihre USDT-Einzahlungsmöglichkeiten in der Eurozone anpassen, ist das unmittelbarste Signal für Nutzer.
- Erster Anwendungsfall: Der erste Emittent, gegen den nach Inkrafttreten des Rahmens ein Bußgeld verhängt wird, wird zum praktischen Maßstab für die Branche.
Redaktionelle Empfehlung
- Nutzer, die Karten mit asiatisch-pazifischem Weg (z.B. MPCard Asia Elite) für Ausgaben in Asien-Pazifik halten: Kein Handlungsbedarf — dieses Dokument berührt Ihre Kartenlogik nicht.
- Nutzer, die auf Eurozonen-IBAN-Karten (z.B. Wirex) angewiesen sind: Behalten Sie in den kommenden 30–90 Tagen die Angaben zur USDT-Unterstützung in der Eurozone auf den Bedingungsseiten der Kartenanbieter im Blick und prüfen Sie vorab, ob ein Wechsel zu USDC-Einzahlungen nötig wird.
- Nutzer, die derzeit verfügbare EU-Karten vergleichen: Nehmen Sie „Unterstützung MiCA-konformer Stablecoins” als Auswahlkriterium auf; ein erster Blick lohnt sich in die Top-5-Auswahl 2026 und den Kartenleitfaden für EU-Bürger.
- Was Sie nicht tun sollten: Wechseln Sie nicht aus Panik über diesen Konsultationsentwurf sämtliches USDT in einen bestimmten Euro-Stablecoin — der Konsultationsentwurf ist noch nicht final, und die tatsächlichen Schritte der Emittenten stehen noch aus. Ein überstürzter Umtausch verursacht nur zusätzliche Wechselkosten.
Wenn Regulierung Bußgelder in eine Formel gießt, trifft das nicht in erster Linie die Nutzer, sondern die Emittenten, „die in der Grauzone bleiben und Kanalgebühren verdienen wollen”. Es ist sinnvoller, die Compliance-Grenzen in der Eurozone mit der eigenen Karte abzugleichen, als überstürzt umzuschichten.