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US-Senat verbietet gesetzlich Retail-CBDC — institutioneller Raum für private Stablecoins öffnet sich

2026-06-26

Was ist passiert

Laut dem koreanischen Medium Tokenpost, das sich auf einen MEXC Ventures Bericht beruft, hat der US-Senat kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das der Federal Reserve (Fed) untersagt, bis Ende 2030 direkt eine Retail-Central-Bank-Digital-Currency (Retail-CBDC) an die Öffentlichkeit auszugeben. Der Kern der Auslegung von MEXC Ventures lautet: Dieses Gesetz hebt die “Ablehnung eines staatlich ausgegebenen digitalen Dollars” von der bisherigen Ebene einer Executive Order auf die Ebene eines Gesetzes — die politische Richtung wird also durch Kongressgesetzgebung zementiert, während gleichzeitig institutioneller Raum für auf US-Dollar lautende private Stablecoins geschaffen wird.

Es ist ehrlich anzumerken: Das genannte Abstimmungsverhältnis, der genaue Name und die Nummer des Gesetzes sowie die konkrete Verankerung des “Retail-CBDC-Verbots” im Gesetzestext lassen sich derzeit nur auf diesen einen koreanischsprachigen Sekundärbericht von Tokenpost zurückführen und können von uns nicht unabhängig bestätigt werden. Leser, die dies überprüfen möchten, sollten direkt bei der Gesetzesrecherche auf congress.gov nach Stichworten zu den entsprechenden Gesetzen der aktuellen Kongresssitzung suchen. Solange die offizielle Gesetzesnummer und die konkreten Bestimmungen nicht bestätigt sind, behandelt dieser Artikel die Schlussfolgerung von MEXC Ventures als “Branchendeutung” und nicht als feststehende Rechtstatsache.

Redaktionelle Einordnung: Was bedeutet das für USDT-Kartennutzer

Zunächst die Richtung klar benennen: Diese Nachricht ist für Karteninhaber neutral bis positiv, und es besteht kein Handlungsbedarf.

Die Argumentationskette sieht so aus: Würde die Fed direkt einen Retail-CBDC ausgeben, wäre dieser theoretisch ein starker Konkurrent für private Stablecoins (USDT, USDC) — mit staatlicher Bonität, ohne Kreditrisiko und möglicherweise direkt an das Bankensystem angebunden. Dass die US-Gesetzgebung nun klarstellt, “in den kommenden Jahren keinen Retail-CBDC” auszugeben, setzt diesen potenziellen Konkurrenten faktisch auf Pause — private Stablecoins bleiben weiterhin die faktisch zirkulierende Form des digitalen Dollars.

Für virtuelle Karten, die mit USDT aufgeladen und bei Bedarf in US-Dollar für Ausgaben umgetauscht werden, bedeutet das: Die Stellung des zugrunde liegenden Abwicklungs-Assets wird kurzfristig nicht durch einen “offiziellen digitalen Dollar” verdrängt. Weder MPCard (deren Asia-Elite-Variante auf die Konsistenz von asiatisch-pazifischem Konto, asiatisch-pazifischer IP und asiatisch-pazifischer Karten-BIN setzt) mit ihrer APAC-Route, noch die börsenverbundene Bybit Card oder das aufstrebende RedotPay sind in ihrer USDT/USDC-Einzahlungs-Ausgaben-Kette direkt von dieser Nachricht betroffen.

Erwartete Zeitfenster:

Historischer Vergleich: Worin unterscheidet sich dieser Fall von früheren

Ein Blick auf die Zeitachse schafft Klarheit.

Der kurzzeitige Verlust der Dollarbindung von USDC im März 2023 infolge des Silicon-Valley-Bank-Vorfalls war ein Marktrisikoereignis — die Reservebank eines Stablecoins geriet in Schwierigkeiten. Dieser Fall hier ist ein politisches Richtungsereignis — der Staat entscheidet sich, nicht selbst eine digitale Währung auszugeben. Beide Ereignisse unterscheiden sich in ihrer Natur grundlegend: Ersteres erschütterte den “Anker” des Stablecoins, Letzteres räumt hingegen faktisch das Feld für private Stablecoins frei.

Anfang 2025 hatte die Trump-Regierung ihre Ablehnung eines Retail-CBDC bereits in Form einer Executive Order zum Ausdruck gebracht (die genaue Nummer der Executive Order sollte anhand der offiziellen Bekanntmachungen des Weißen Hauses geprüft werden). Der Unterschied zur aktuellen Gesetzgebung (sofern zutreffend) liegt darin: Eine Executive Order kann von der nächsten Regierung aufgehoben werden, während die Stabilität einer Kongressgesetzgebung eine Größenordnung höher liegt. Genau das ist gemeint, wenn MEXC Ventures die “gesetzliche Zementierung” betont — die Politik wird von einer “Präferenz der amtierenden Regierung” zu einer “institutionellen Regelung” aufgewertet.

Doch auch die Gemeinsamkeit ist erwähnenswert: Sowohl die Executive Order als auch die Gesetzgebung bedeuten lediglich, dass “die Fed keinen Retail-CBDC direkt ausgibt” — das ist nicht gleichbedeutend damit, dass die USA USDT umfassend willkommen heißen. Die regulatorischen Anforderungen an private Stablecoins (Transparenz der Reserven, Qualifikation des Emittenten, AML/KYC) werden nur strenger, nicht lockerer.

Regulatorische und Compliance-Grenzen

Es gilt, drei Grenzen zu unterscheiden:

Nächste beobachtenswerte Meilensteine

  1. Zeitpunkt der Bestätigung des Gesetzestextes auf congress.gov: Erst wenn Nummer, Bestimmungen und das endgültige Abstimmungsprotokoll veröffentlicht sind, lassen sich Details wie “85 zu 5” oder “CBDC-Verbot im 21st Century Housing Act” verifizieren.
  2. Ausführungsdetails der US-Stablecoin-Gesetzgebung: Direkt relevant für die Compliance-Grenzen von USDC-Kartenprodukten im US-Markt.
  3. Offizielle Reaktionen von Circle / Tether: Ob die Emittenten ihre Dollar-Stablecoin-Strategie daraufhin anpassen.
  4. Vergleichsmaßnahmen der EU im Rahmen von MiCAR: Während die USA “private Stablecoins zuerst” wählen, setzt die EU im MiCAR-Rahmen auf strengere Regulierung — diese Divergenz zweier Pfade lohnt eine langfristige Beobachtung. EU-Nutzer können die EU-Compliance-Richtlinie konsultieren.

Redaktionelle Empfehlung

Ob sich der Schwerpunkt des digitalen Dollars tatsächlich in Richtung privater Stablecoins verschiebt, ist eine Frage, die sich erst über Jahre beantworten lässt. Für heutige Karteninhaber ist die rationalste Reaktion: die Nachricht zur Kenntnis nehmen, aber daraus keine Handlung ableiten.