Ein großer US-Bankenverband hat in einer an die Aufsichtsbehörden gerichteten Stellungnahme vorgeschlagen, dass die Geldwäscheprävention (AML) bei Stablecoins sich nicht nur auf Emission und Rücknahme konzentrieren, sondern auch den Sekundärmarkt abdecken sollte – also Wallet-zu-Wallet-Transfers auf der Blockchain, DEX-Swaps sowie den Peer-to-Peer-Verkehr außerhalb von Börsen. Laut Decrypt-Bericht fordern diese Institutionen, dass sich AML-Vorschriften “auf höherriskante Aktivitäten konzentrieren” sollten, um zugleich die Regulierungslücke im Sekundärmarkt zu schließen. Diese Positionierung erfolgt im Kontext der Diskussion um die Umsetzungsdetails der US-Stablecoin-Gesetzgebung (GENIUS Act), mit dem Ziel, Stablecoins denselben AML-Standards wie traditionelle Banken zu unterwerfen.
Redaktionelle Einordnung: Was bedeutet das für U-Karten-Nutzer?
Vorweg das Fazit: Dies ist ein regulatorisches Ringen, kein sofort wirksames Verbot – Kartennutzer müssen derzeit nichts unternehmen. Trotzdem lohnt es sich, die Richtung im Blick zu behalten, wenn du eine mit USDT aufladbare virtuelle Karte nutzt.
Der Kernvorgang einer U-Karte lautet: „On-Chain-USDT → Konto beim Kartenanbieter → Fiat-Kartenguthaben”. Der Compliance-Fokus liegt heute an beiden Enden: die Börse/Wallet, über die du einzahlst, führt KYC durch, und der Kartenanbieter führt KYC durch. Die Bankenbranche will nun regulatorisch in den Abschnitt dazwischen eingreifen – also von welcher Adresse dein USDT stammt, wie viele Hops es durchlaufen hat und ob es mit als riskant eingestuften Mixer-Adressen in Kontakt kam.
Die direkte Folge ist nicht “Kartensperrung”, sondern eine feinere Einzahlungsprüfung:
- Nutzer, die eine Karte innerhalb einer Börse kaufen (wie Bybit Card), sind ohnehin im lizenzierten Börsenökosystem und daher am wenigsten betroffen – deine On-Chain-Herkunft wurde bereits börsenseitig geprüft.
- Bei Produkten mit Einzahlung aus einer eigenständigen On-Chain-Wallet (wie RedotPay oder der Asia-Elite-Variante von MPCard) könnten Kartenanbieter künftig bei On-Chain-Einzahlungen “unklarer Herkunft” verstärkt eine Adress-Risikobewertung vornehmen.
- Nutzer, die USDT direkt nach einem DEX-Swap oder nach mehreren Wallet-Sprüngen auf die Karte laden, sind das typische Szenario im “Sekundärmarkt”, auf das diese Regulierungsrunde abzielt.
In den nächsten 7 Tagen wird sich nichts ändern. Innerhalb von 30 Tagen könnten manche Kartenanbieter ihre KYC-Fragebögen um eine Option “Herkunft der Mittel” erweitern. Innerhalb von 90 Tagen dürfte sich die Adress-Risikobewertung (Tools wie Chainalysis/TRM) auf der Einzahlungsseite der Kartenanbieter weiter verbreiten. Näheres dazu im Abschnitt zur Einzahlungs-Compliance in unserem MPCard-Test.
Historischer Vergleich: Was unterscheidet dies von früheren Regulierungsrunden?
Es ist nicht das erste Mal, dass die Stablecoin-Regulierung verschärft wird. Drei Vergleichslinien:
- USDC-Entkoppelung 2023: Das war ein Marktrisikoereignis, die regulatorische Reaktion konzentrierte sich auf “Transparenz der Reserven” und richtete sich an den Emittenten. Diesmal ist es umgekehrt – die Emissionsseite ist mit dem GENIUS Act bereits weitgehend geregelt, der Fokus verschiebt sich auf den Umlaufbereich.
- MiCAR-Umsetzung in der EU 2024: Die EU hat Stablecoins (EMT/ART) einer Lizenzpflicht für die Emission unterworfen, ließ aber beim On-Chain-Umlauf im Sekundärmarkt ebenfalls Grauzonen bestehen. Die aktuelle Forderung der US-Bankenbranche zielt im Kern darauf ab, genau diese Lücke zu schließen, die auch MiCAR nicht vollständig gestopft hat.
- Die “Travel Rule” der FinCEN in der Vergangenheit: Sie verlangt, dass VASPs untereinander Informationen zum Auftraggeber der Transaktion übermitteln. Der aktuelle Vorschlag der Bankenbranche lässt sich so verstehen, dass eine ähnliche Logik expliziter auf den Wallet-zu-Wallet-Verkehr bei Stablecoins angewendet werden soll.
Gemeinsamkeit: Die Regulierung zieht sich stets entlang des “Geldflusses” weiter stromaufwärts zusammen. Unterschied: Zum ersten Mal wird explizit der Transfer zwischen nicht-kustodialen Wallets als Risikofläche benannt – und genau das ist der Pfad, auf den sich On-Chain-Einzahlungen bei U-Karten am stärksten stützen.
Compliance-Grenzen: Wo liegen derzeit Grauzonen?
Man muss drei Stufen unterscheiden:
- Eindeutig zulässig: Einzahlung über lizenzierte Börsen/konforme Kartenanbieter mit KYC-geprüftem Konto. Das ist die normale Nutzung der meisten U-Karten.
- Grauzone: On-Chain-Peer-to-Peer-Transfers, direkte Kartenaufladung nach DEX-Swap. Rechtlich derzeit nicht verboten, aber genau der Bereich, den dieser Vorschlag regulieren möchte.
- Eindeutig verboten: Mittel, die über sanktionierte Adressen oder Mixer geflossen sind – diese Linie darf weder nach alten noch nach neuen Regeln überschritten werden.
Für die USA siehe unseren US-Compliance-Leitfaden; wenn du hauptsächlich im asiatisch-pazifischen Raum Karten nutzt, decken der Hongkong-Compliance-Leitfaden und der Singapur-Compliance-Leitfaden auch die lokale Auslegung zum Sekundärmarktverkehr ab. Wichtig zu betonen: Dies ist derzeit nur eine eingereichte Branchenmeinung, noch keine geltende Regel – die AML-Details richten sich nach dem finalen Regulierungstext.
Welche Meilensteine man im Blick behalten sollte
- Ob die FinCEN einen Entwurf für Leitlinien zum Stablecoin-Sekundärmarkt veröffentlicht – das ist der entscheidende Schritt, ob die Branchenmeinung zur Regel wird. Zu verfolgen über die offizielle FinCEN-Ankündigung.
- Die öffentliche Kommentierungsphase für die Durchführungsbestimmungen des GENIUS Act – ob die Bestimmungen zum Sekundärmarkt in die Umsetzungsregeln aufgenommen werden.
- Änderungen bei den KYC-Fragebögen großer Kartenanbieter – falls deine gewohnte Karte plötzlich Fragen zur “Herkunft der Mittel/Wallet-Erklärung” hinzufügt, ist das ein Zeichen, dass sich dieser Trend auf Produktebene niederschlägt.
- Die Verbreitung von On-Chain-Risikobewertungstools – wie schnell sich Chainalysis/TRM auf der Einzahlungsseite der Kartenanbieter durchsetzt, ist ein Frühindikator für eine tatsächliche Verschärfung.
Redaktionelle Empfehlung
- Nutzer von MPCard, Bybit Card und ähnlichen Karten, die die KYC-Prüfung normal durchlaufen haben: keine Handlung notwendig. Diese Runde ist ein regulatorisches Tauziehen auf vorgelagerter Ebene und beeinträchtigt die Nutzbarkeit deiner bestehenden Karte nicht.
- Nutzer, die gewohnt sind, USDT über On-Chain-Peer-to-Peer-Transfers zu empfangen und direkt auf die Karte zu laden: Es empfiehlt sich, den Einzahlungspfad über eine lizenzierte Börse als Zwischenstation zu leiten, um eine klare Nachweiskette der Herkunft zu haben – das ist eine kostengünstige Vorsichtsmaßnahme, nicht weil dies aktuell einen Verstoß darstellt.
- Nutzer, die planen, eine neue U-Karte mit eigenständiger On-Chain-Wallet zu beantragen: Kein Grund zum Aufschieben, aber bei der Kartenwahl sollte die Compliance-Offenlegung des Kartenanbieters priorisiert werden. Ein Vergleich mit 5 empfehlenswerten U-Karten für 2026 und der Übersicht der U-Karten mit den niedrigsten Gebühren kann helfen – dabei sollte “Klarheit der Einzahlungs-Compliance” ebenfalls als Vergleichskriter