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US-Repräsentantenhaus veröffentlicht 7 Krypto-Steuerdiskussionsentwürfe mit Stablecoin-Steuerfreibetrag – die praktischen Auswirkungen für USDT-Kartennutzer

2026-06-06

Laut einem Bericht des japanischen Krypto-Mediums CoinPost hat der Finanzausschuss des US-Repräsentantenhauses (House Committee on Ways and Means) 7 Diskussionsentwürfe (discussion drafts) zur Besteuerung von Kryptowährungen veröffentlicht. Diese sollen jeweils eigene Regelungen zu Steuerfreibeträgen bei Stablecoin-Transaktionen, Staking, Mining und Wash-Sale-Regeln schaffen und am 9. Juni bei einer Anhörung beraten werden. Am meisten Aufmerksamkeit erhält dabei die Behauptung, der Entwurf enthalte eine Klausel zur Einführung eines Steuerfreibetrags (de minimis exemption) für Stablecoin-Transaktionen.

Anmerkung der Redaktion: Die Primärquelle ist noch zu verifizieren. Details wie die „7 Entwürfe” oder die „Anhörung am 9. Juni” finden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels ausschließlich im japanischsprachigen Bericht von CoinPost. Wir konnten auf der offiziellen Website des Finanzausschusses bisher weder den vollständigen Entwurfstext noch eine entsprechende Pressemitteilung direkt verlinkt finden. Lesende sollten diesen Artikel als Einordnung eines Berichts aus zweiter Hand betrachten – maßgeblich sind die offiziell veröffentlichten Texte. Die nachfolgende Einschätzung der Auswirkungen basiert auf der Annahme, dass der Bericht zutrifft.

Redaktionelle Einordnung: Was bedeutet das für Ihre USDT-Karte?

Zunächst zur Einordnung: Ein Diskussionsentwurf (discussion draft) ist kein Gesetz, nicht einmal ein formeller Gesetzentwurf. Er dient dem Ausschuss dazu, Stellungnahmen einzuholen und eine Anhörung vorzubereiten. Bis zum Inkrafttreten stehen noch mindestens ein formeller Gesetzentwurf, Abstimmungen in beiden Kammern und die Unterschrift des Präsidenten aus. Man sollte ihn als „Stimmungsbild gesetzgeberischer Absichten” verstehen – nicht als „Steuerbescheid für den nächsten Monat”.

Für die konkrete Kartennutzung sind zwei Gruppen zu unterscheiden:

1. US-Steuerpflichtige. Sollte der de-minimis-Steuerfreibetrag für Stablecoin-Transaktionen tatsächlich kommen, profitieren davon am unmittelbarsten diejenigen, die USDC/USDT regelmäßig für kleine Alltagsausgaben nutzen. Nach aktuellen US-Regeln kann theoretisch jede einzelne Umwandlung von Stablecoins in Fiat oder jeder Kartenzahlung ein steuerpflichtiges Ereignis (capital gains/loss) auslösen – selbst bei Beträgen von wenigen Dollar. Ein Freibetrag würde diesen Compliance-Aufwand reduzieren, bei dem selbst der Kauf eines Kaffees eine Kostenbasis-Buchung nach sich zieht. Für Nutzer von Karten wie Coinbase Card oder BitPay Card, die auf den US-Markt ausgerichtet sind und über regulierte Kanäle laufen, wäre das mittel- bis langfristig positiv.

2. Steuerpflichtige im asiatisch-pazifischen Raum und anderswo. Das betrifft die Mehrheit der Leserschaft von usdtcard.net. US-Bundessteuerrecht ändert weder Ihre Steuerpflichten noch beeinflusst es, ob Sie Ihre Karte nutzen können. Wer eine virtuelle Visa-Karte mit asiatisch-pazifischer Ausrichtung wie MPCard Asia Elite nutzt, für den ist die praktische Relevanz dieser Nachricht nahezu null – ob eine Transaktion steuerpflichtig ist, richtet sich nach den Regeln der eigenen Jurisdiktion, nicht nach dem US-amerikanischen IRS.

Erwartungshorizont:

Historischer Vergleich: Was ist ähnlich, was unterscheidet sich?

Der nächstliegende Referenzfall sind die Versuche des US-Kongresses zwischen 2022 und 2023, Änderungen des Krypto-Steuerrechts voranzutreiben – darunter Vorschläge für einen de-minimis-Freibetrag bei Krypto-Transaktionen. Die meisten dieser Vorschläge blieben auf Ausschussebene stecken und durchliefen den Gesetzgebungsprozess nicht vollständig. Gemeinsamkeit: Beide Male ging es darum, das Problem der „Steuermeldepflicht bei jeder einzelnen Kleinzahlung” mit Stablecoins bzw. Krypto zu lösen. Unterschied: Diesmal bündelt der Finanzausschuss aktiv 7 Entwürfe und treibt sie zusammen mit einer Anhörung voran – ein höherer Organisationsgrad, der darauf hindeutet, dass die steuerliche Behandlung in eine systematischere Agenda eingebettet wurde.

Ein weiterer Vergleichspunkt sind die mehrfachen Auseinandersetzungen um die Regulierungskompetenz der SEC im Jahr 2024 – dabei ging es um die Frage „wer reguliert”, während es diesmal um „wie wird besteuert” geht. Die beiden Angelegenheiten sind unterschiedlicher Natur: Die regulatorische Einordnung betrifft, ob Kartenanbieter compliant agieren können; die Steuerregeln betreffen den Deklarationsaufwand der Nutzer. Für Endnutzer wirkt sich eine Änderung der Steuerregeln unmittelbarer aus – nämlich darauf, wie viel Zeit man jährlich für die Buchführung aufwenden muss.

Compliance-Grenzen: Was ist derzeit erlaubt?

Wichtig zu klären: Diskutiert wird hier die steuerliche Behandlung, nicht die Rechtmäßigkeit. Die Nutzung von Stablecoins und der Besitz einer USDT-Karte sind in den USA ohnehin nicht illegal; strittig war stets, wie die steuerliche Erfassung erfolgen soll.

Für Leser aus Festlandchina ist ein gesonderter Hinweis nötig: Unabhängig davon, wie die USA ihr Steuerrecht ändern, bleibt die regulatorische Haltung gegenüber kryptobezogenen Aktivitäten in China unverändert streng. Entsprechende Risiken finden sich in unserem Compliance-Hinweis für Festlandchina. Nutzer in Hongkong unterliegen einem anderen Rahmen, siehe unsere Compliance-Leitlinie für Hongkong – Hongkong verfügt über einen eigenständigen Lizenzierungsweg für Stablecoins und Anbieter virtueller Vermögenswerte, unabhängig von der US-amerikanischen Gesetzgebung.

Kurz gefasst: Der US-Entwurf betrifft die Deklarationserleichterung für US-Steuerpflichtige – nicht die globale Rechtmäßigkeit der Kartennutzung.

Worauf als Nächstes zu achten ist

Redaktionelle Empfehlung

Was im kommenden Monat wirklich Aufmerksamkeit verdient, ist nicht der Wortlaut dieses Entwurfs, sondern die Frage, ob er den Weg von „7 losen Entwürfen” zu „einem abstimmungsfähigen Gesetz” schafft. Bis dieser Schritt erfolgt ist, ändert sich für Ihre Karte nichts.