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Welche Unterlagen braucht man für USDT-Karten-KYC?

Vollständiges KYC erfordert meist drei Dinge: ein gültiges amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis Vorder- und Rückseite), ein Live-Selfie-Video und manchmal einen Adressnachweis, der nicht älter als 3 Monate ist (Rechnung oder Kontoauszug). Basis-KYC benötigt in der Regel nur eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer. Die genaue Checkliste variiert je nach Kartenherausgeber und Kartenstufe.

Vollständiges KYC (zur Freischaltung höherer Limits und physischer Karten) umfasst in der Regel drei Arten von Unterlagen: amtliches Ausweisdokument, Live-Gesichtserkennung und Adressnachweis. Basis-KYC (auch KYC1 genannt, bei den meisten Kartenherausgebern die Standardschwelle für virtuelle Karten) hat deutlich niedrigere Hürden – nach Verifizierung von E-Mail und Telefonnummer kann die Karte bereits eröffnet werden. Welche Unterlagen für welche Stufe konkret nötig sind, legt jeder Kartenherausgeber selbst fest. Ein Blick auf die Stufentabelle vor Kartenantrag erspart wiederholte Nachreichungen.

Die drei üblichen Unterlagen für vollständiges KYC

1. Amtlich ausgestelltes Ausweisdokument

Das Dokument muss gültig sein, das Foto klar, alle vier Ecken sichtbar und ohne Reflexionen.

2. Live-Gesichtserkennung

Erfolgt über die Handykamera nach Anweisungen wie Blinzeln, Kopfdrehen, Mund öffnen. Das System vergleicht das Live-Video per Gesichtserkennung mit dem Ausweisfoto. Schlechte Beleuchtung sowie das Tragen von Brille oder Maske sind die häufigsten Ursachen für ein Scheitern.

3. Adressnachweis (nicht bei jedem Herausgeber erforderlich)

Nicht älter als 3 Monate: Strom-/Wasser-/Gasrechnung, Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung, Rechnung des Mobilfunkanbieters. Auf dem Dokument müssen sowohl Ihr Name als auch die vollständige Adresse erscheinen – ein PDF-Original wird eher akzeptiert als ein Screenshot. Europäische Kartenherausgeber wie Revolut oder Wirex prüfen Adressnachweise streng, während manche virtuellen Karten mit asiatischer Anbindung darauf verzichten.

Basis-KYC braucht nur E-Mail + Telefonnummer

Wer nur eine virtuelle Karte mit begrenztem Limit für kleine Zahlungen wie ChatGPT Plus, Claude oder Cursor eröffnen möchte, kommt meist mit Basis-KYC aus:

Der Preis dieser Stufe: niedrigere Limits (üblich sind 200–500 USDT pro Transaktion, 1.000–2.000 USDT monatlich, maßgeblich ist stets die offizielle Seite) und kein Upgrade auf eine physische Karte. Wer nur ChatGPT Plus oder Claude Code bezahlen möchte, kommt mit Basis-KYC in der Regel aus.

Worin unterscheiden sich die Kartenherausgeber

Die Unterschiede in den Unterlagenlisten ergeben sich hauptsächlich aus zwei Faktoren: der Jurisdiktion des Kartenherausgebers und der Kartenstufe.

TypTypische Unterlagen
Virtuelle Karte mit asiatischer AnbindungAusweis + Live-Verifizierung; Adressnachweis meist nicht Pflicht
Europäische virtuelle / physische KarteAusweis + Live-Verifizierung + Adressnachweis + manchmal Steuernummer
US-amerikanischer KartenherausgeberAusweis + Live-Verifizierung + SSN/ITIN + Adressnachweis
Virtuelle Karte mit Basis-KYCE-Mail + Telefonnummer

Die redaktionell empfohlene MPCard Asia Elite läuft über die asiatische Anbindung – für die Karteneröffnung genügen Ausweis und Live-Verifizierung. Erst beim Upgrade auf die physische Global Business Karte ist ein Adressnachweis erforderlich. Die genauen Anforderungen anderer Kartenherausgeber finden Sie in unserem Beitrag Ist KYC erforderlich?.

Redaktionelle Empfehlung

Do: Reisepass und Kontoauszug (nicht älter als 3 Monate) als PDF vorab auf dem Handy bereithalten und beim Antrag alles auf einmal hochladen – so vermeiden Sie, dass der Vorgang während einer Nachreichungsfrist von der Risikoprüfung blockiert wird.

Don’t: Keine bearbeiteten Bilder, keine abgelaufenen Dokumente und bei verschiedenen Kartenherausgebern keine abweichende Schreibweise von Namen und Adresse verwenden – das ist der häufigste Grund für abgelehntes KYC. Wer sich bei den regulatorischen Grenzen am Sitz des Kartenherausgebers unsicher ist, sollte vor der Wahl der Stufe einen Blick auf die Compliance-Übersicht werfen.

FAQ

Q. Reisepass oder Personalausweis – was wird eher akzeptiert?
Reisepässe werden von grenzüberschreitend tätigen Kartenherausgebern häufiger akzeptiert, da Ländercode und Namensschreibweise leichter mit den Antragsdaten übereinstimmen. Diese Variante wird empfohlen.
Q. Welche Dokumente gelten als Adressnachweis?
Üblicherweise akzeptiert werden Strom-/Wasser-/Gasrechnungen, Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen oder Rechnungen des Mobilfunkanbieters, sofern nicht älter als 3 Monate. Name und vollständige Adresse müssen enthalten sein.
Q. Was tun, wenn die Live-Selfie-Verifizierung fehlschlägt?
Achten Sie auf ausreichend Licht, nehmen Sie Brille und Kopfbedeckung ab und folgen Sie den Anweisungen zum Kopfdrehen und Blinzeln. Bei wiederholtem Scheitern lohnt sich der Kontakt zum manuellen Support des Kartenherausgebers.