Fazit: Nein. Die Verwendung des Ausweises einer anderen Person für das KYC einer USDT-Karte überschreitet – unabhängig von der Zustimmung der betreffenden Person – gleichzeitig drei rote Linien: die Nutzungsbedingungen des Kartenausstellers, die AML-Vorschriften (Anti-Geldwäsche) sowie das Strafrecht im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl. Selbst wenn die Karte zunächst problemlos ausgestellt wird, werden spätere sekundäre Überprüfungen, Gesichtsabgleiche und Transaktionskontrollen bei hohen Beträgen den Missbrauch mit hoher Wahrscheinlichkeit aufdecken – und dann steht nicht nur die Karte auf dem Spiel, sondern möglicherweise auch das gesamte Kontoguthaben.
Warum alle Kartenaussteller dies untersagen
Die Kontoeröffnungsverträge der gängigen USDT-Karten verlangen ausdrücklich, dass der Karteninhaber und die registrierte Person identisch sind. Kartenaussteller wie Bybit, RedotPay und OKX führen in ihren Nutzungsbedingungen die „Angabe falscher Identitätsinformationen” und den „Missbrauch von Ausweisdokumenten Dritter” ausdrücklich als Gründe für eine sofortige Kontokündigung auf, wobei das Guthaben bis zur Klärung durch die zuständigen Behörden eingefroren werden kann. Dies ist keine willkürliche Strenge der Plattformen – die hinter den Kartenausstellern stehenden lizenzierten Banken und Kartennetzwerke (Visa, Mastercard) unterliegen den FATF-Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung und sind verpflichtet, KYC (Know Your Customer) sowie laufende Sorgfaltspflichten durchzuführen. Bei festgestellten Identitätsdiskrepanzen besteht Meldepflicht.
Auf technischer Ebene gehen die Betrugserkennungsmaßnahmen der Kartenaussteller weit über die einfache OCR-Prüfung bei der Erstanmeldung hinaus:
- Biometrische Lebenderkennung: Sowohl bei der Kontoeröffnung als auch bei späteren Transaktionen mit hohen Beträgen wird ein Echtzeit-Gesichtsvideo verlangt, das mit dem Ausweisfoto abgeglichen wird
- Geräte- und Verhaltensfingerabdruck: Registrierungs-IP, Gerätemodell und Nutzungsgewohnheiten werden mit historischen Kontodaten abgeglichen
- Sekundäre Überprüfung (Re-KYC): Auslöser sind unter anderem hohe Einzahlungen, Änderungen der Auszahlungsadresse oder Kundenbeschwerden – dabei wird eine erneute Einreichung von Ausweisdokument und Gesichtsaufnahme verlangt
Mit anderen Worten: Das Bestehen der ersten Prüfung bedeutet keine Sicherheit – ein Konto kann jederzeit auch nach längerem Betrieb eingefroren werden.
Die tatsächlichen rechtlichen Risiken
„Kurz den Ausweis einer anderen Person nutzen” ist rechtlich keine Kleinigkeit:
- Identitätsdiebstahl / Missbrauch von Ausweisdokumenten: Artikel 17 des chinesischen Personalausweisgesetzes und Artikel 280a des Strafgesetzbuchs der Volksrepublik China sehen klare Strafen für den Missbrauch fremder Ausweise vor; Hongkong und Singapur verfügen über entsprechende Straftatbestände für Identitätsdiebstahl
- Beihilfe zu Informationsnetzwerkkriminalität: Wer seinen Ausweis verleiht und weiß, dass dieser für Finanztransaktionen verwendet wird, kann sich der Mittäterschaft strafbar machen
- Verstoß gegen AML-Vorschriften: Die Eröffnung eines Kontos unter fremder Identität für die Konvertierung von Kryptowährungen in Fiatwährungen wird in mehreren Rechtsordnungen als Beihilfe zur Geldwäsche eingestuft
Sobald ein Kartenaussteller ein verdächtiges Konto meldet, werden die Gelder in der Regel zunächst eingefroren und dann im Rahmen einer Untersuchung bearbeitet. Der Freigabeprozess kann Jahre dauern – und die Gelder werden in den meisten Fällen nicht zurückerstattet.
Diese „scheinbar machbaren” Graubereiche sollten ebenfalls gemieden werden
- Ausweis eines Familienmitglieds ausleihen: Gilt weiterhin als Missbrauch, und bei Familienstreitigkeiten ist das Risiko einer Beweiserhebung besonders hoch
- „Real-Name-verifizierte Konten” kaufen: Solche Angebote stammen fast ausschließlich aus kriminellen Netzwerken; das Konto kann jederzeit vom ursprünglichen Inhaber zurückgefordert werden oder befindet sich bereits auf einer Risikoüberwachungs-Sperrliste
- „KYC-Durchlauf-Dienstleister” beauftragen: Entweder handelt es sich um gefälschte Dokumente (die bei Prüfung sofort auffallen) oder um echte Dokumente mit gefälschter Lebenderkennung (die von biometrischen Systemen mit hoher Wahrscheinlichkeit abgefangen werden)
Wenn der Kartenaussteller die eigene Staatsangehörigkeit oder Region nicht unterstützt, ist der richtige Weg, einen anderen Anbieter zu wählen, der die eigene Staatsangehörigkeit bzw. Region unterstützt – nicht, einen fremden Ausweis zu verwenden. Weitere Informationen finden sich in unseren Übersichten USDT-Karten nach Region empfohlen und Compliance-Schnellübersicht.
Redaktionsempfehlung
Nicht tun: Verwenden Sie unter keinen Umständen einen Ausweis, der nicht auf Ihre Person ausgestellt ist, für ein KYC – sei es aus Bequemlichkeit oder um regionale Einschränkungen zu umgehen. Dies ist keine Frage der Plattformregeln, sondern eine Rechtsfrage.
Empfehlung: Prüfen Sie zunächst, welche Karten für Ihre Staatsangehörigkeit bzw. Ihren Wohnsitz erhältlich sind, lesen Sie Was ist eine U-Karte für einen Überblick über den Grundprozess, und wählen Sie dann den passenden Kartenaussteller. Falls derzeit kein Kartenaussteller Ihre Identitätsregion unterstützt, ist Abwarten die bessere Option – das ist allemal günstiger, als sich einen Eintrag wegen Identitätsbetrugs einzuhandeln.
Die Kosten einer regelkonformen Kontoeröffnung betragen ein paar Minuten Zeit. Die Kosten einer nicht regelkonformen Eröffnung sind das eingezahlte Kapital plus möglicherweise ein dauerhafter Eintrag in der Schufa oder ein Vorstrafeneintrag. Die Rechnung ist eindeutig.