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Darf ich den Ausweis einer anderen Person für das KYC meiner USDT-Karte verwenden?

Nein. Die Verwendung eines fremden Ausweises für das KYC verstößt gegen die Nutzungsbedingungen aller gängigen Kartenaussteller und erfüllt gleichzeitig den Tatbestand des Identitätsbetrugs sowie von AML-Verstößen. Bei Aufdeckung drohen dauerhafte Kontosperrung, Einbehaltung des Guthabens, Aufnahme in eine Branchenschwarzliste und strafrechtliche Konsequenzen in Ländern wie China, Hongkong oder Singapur.

Fazit: Nein. Die Verwendung des Ausweises einer anderen Person für das KYC einer USDT-Karte überschreitet – unabhängig von der Zustimmung der betreffenden Person – gleichzeitig drei rote Linien: die Nutzungsbedingungen des Kartenausstellers, die AML-Vorschriften (Anti-Geldwäsche) sowie das Strafrecht im Zusammenhang mit Identitätsdiebstahl. Selbst wenn die Karte zunächst problemlos ausgestellt wird, werden spätere sekundäre Überprüfungen, Gesichtsabgleiche und Transaktionskontrollen bei hohen Beträgen den Missbrauch mit hoher Wahrscheinlichkeit aufdecken – und dann steht nicht nur die Karte auf dem Spiel, sondern möglicherweise auch das gesamte Kontoguthaben.

Warum alle Kartenaussteller dies untersagen

Die Kontoeröffnungsverträge der gängigen USDT-Karten verlangen ausdrücklich, dass der Karteninhaber und die registrierte Person identisch sind. Kartenaussteller wie Bybit, RedotPay und OKX führen in ihren Nutzungsbedingungen die „Angabe falscher Identitätsinformationen” und den „Missbrauch von Ausweisdokumenten Dritter” ausdrücklich als Gründe für eine sofortige Kontokündigung auf, wobei das Guthaben bis zur Klärung durch die zuständigen Behörden eingefroren werden kann. Dies ist keine willkürliche Strenge der Plattformen – die hinter den Kartenausstellern stehenden lizenzierten Banken und Kartennetzwerke (Visa, Mastercard) unterliegen den FATF-Empfehlungen zur Geldwäschebekämpfung und sind verpflichtet, KYC (Know Your Customer) sowie laufende Sorgfaltspflichten durchzuführen. Bei festgestellten Identitätsdiskrepanzen besteht Meldepflicht.

Auf technischer Ebene gehen die Betrugserkennungsmaßnahmen der Kartenaussteller weit über die einfache OCR-Prüfung bei der Erstanmeldung hinaus:

Mit anderen Worten: Das Bestehen der ersten Prüfung bedeutet keine Sicherheit – ein Konto kann jederzeit auch nach längerem Betrieb eingefroren werden.

Die tatsächlichen rechtlichen Risiken

„Kurz den Ausweis einer anderen Person nutzen” ist rechtlich keine Kleinigkeit:

  1. Identitätsdiebstahl / Missbrauch von Ausweisdokumenten: Artikel 17 des chinesischen Personalausweisgesetzes und Artikel 280a des Strafgesetzbuchs der Volksrepublik China sehen klare Strafen für den Missbrauch fremder Ausweise vor; Hongkong und Singapur verfügen über entsprechende Straftatbestände für Identitätsdiebstahl
  2. Beihilfe zu Informationsnetzwerkkriminalität: Wer seinen Ausweis verleiht und weiß, dass dieser für Finanztransaktionen verwendet wird, kann sich der Mittäterschaft strafbar machen
  3. Verstoß gegen AML-Vorschriften: Die Eröffnung eines Kontos unter fremder Identität für die Konvertierung von Kryptowährungen in Fiatwährungen wird in mehreren Rechtsordnungen als Beihilfe zur Geldwäsche eingestuft

Sobald ein Kartenaussteller ein verdächtiges Konto meldet, werden die Gelder in der Regel zunächst eingefroren und dann im Rahmen einer Untersuchung bearbeitet. Der Freigabeprozess kann Jahre dauern – und die Gelder werden in den meisten Fällen nicht zurückerstattet.

Diese „scheinbar machbaren” Graubereiche sollten ebenfalls gemieden werden

Wenn der Kartenaussteller die eigene Staatsangehörigkeit oder Region nicht unterstützt, ist der richtige Weg, einen anderen Anbieter zu wählen, der die eigene Staatsangehörigkeit bzw. Region unterstützt – nicht, einen fremden Ausweis zu verwenden. Weitere Informationen finden sich in unseren Übersichten USDT-Karten nach Region empfohlen und Compliance-Schnellübersicht.

Redaktionsempfehlung

Nicht tun: Verwenden Sie unter keinen Umständen einen Ausweis, der nicht auf Ihre Person ausgestellt ist, für ein KYC – sei es aus Bequemlichkeit oder um regionale Einschränkungen zu umgehen. Dies ist keine Frage der Plattformregeln, sondern eine Rechtsfrage.

Empfehlung: Prüfen Sie zunächst, welche Karten für Ihre Staatsangehörigkeit bzw. Ihren Wohnsitz erhältlich sind, lesen Sie Was ist eine U-Karte für einen Überblick über den Grundprozess, und wählen Sie dann den passenden Kartenaussteller. Falls derzeit kein Kartenaussteller Ihre Identitätsregion unterstützt, ist Abwarten die bessere Option – das ist allemal günstiger, als sich einen Eintrag wegen Identitätsbetrugs einzuhandeln.

Die Kosten einer regelkonformen Kontoeröffnung betragen ein paar Minuten Zeit. Die Kosten einer nicht regelkonformen Eröffnung sind das eingezahlte Kapital plus möglicherweise ein dauerhafter Eintrag in der Schufa oder ein Vorstrafeneintrag. Die Rechnung ist eindeutig.

FAQ

Q. Gilt die Verwendung des Ausweises eines Familienmitglieds als Identitätsbetrug?
Ja. Selbst wenn es sich um Eltern, Ehepartner oder Kinder handelt – sobald der Karteninhaber nicht die auf dem Ausweis genannte Person ist, liegt ein Missbrauch bzw. eine Stellvertretung vor, die gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und rechtliche Risiken birgt.
Q. Ich habe bereits eine Karte mit dem Ausweis einer anderen Person eröffnet – gibt es eine Möglichkeit zur Korrektur?
Eine nachträgliche Namensänderung im bestehenden Konto ist nicht möglich. Empfehlung: Nutzung einstellen, Guthaben in die eigene Wallet auszahlen, Konto schließen und anschließend mit dem eigenen Ausweis ein neues Konto eröffnen.
Q. Was ist, wenn ich nur das Gesicht einer anderen Person für die Gesichtserkennung nutze?
Das ist noch schwerwiegender. Dabei handelt es sich um gemeinschaftlich begangenen Identitätsbetrug, für den in der Rechtspraxis beide Parteien haftbar gemacht werden können. Zudem speichern die Risikoüberwachungssysteme der Kartenaussteller Videoaufzeichnungen der Lebenderkennung als Beweismittel.

Sources