Kurz gesagt: MiCA verbietet EU-Einwohnern weder den Besitz noch die Nutzung von USDT. Die Verordnung beschränkt die Ausgabe und das öffentliche Angebot von Stablecoins ohne EU-Zulassung innerhalb der EU. Tether verfügt derzeit nicht über eine EMT-Zulassung (Electronic Money Token) gemäß MiCA. Daher haben EU-lizenzierte Börsen und Kartenanbieter ihre USDT-Unterstützung eingeschränkt — doch die Karten selbst werden an POS-Terminals, im E-Commerce und bei Abonnementzahlungen weiterhin normal über die Visa- bzw. Mastercard-Netzwerke abgerechnet.
Wo MiCA tatsächlich einschränkt
Die Stablecoin-Kapitel von MiCA (Titel III/IV) traten am 30. Juni 2024 in Kraft. Sie verpflichten Emittenten, die Stablecoins öffentlich an EU-Nutzer ausgeben, eine EU-Zulassung zu besitzen, eine Niederlassung in der EU zu unterhalten sowie Reserve- und Offenlegungspflichten zu erfüllen. Die wichtigsten Auswirkungen:
- EU-lizenzierte Börsen: Binance, Kraken, Crypto.com u. a. haben USDT-Spothandelspaare für EU-Nutzer nach und nach delistet oder eingeschränkt.
- EU-lizenzierte Kartenanbieter: Die Standard-Abrechnungswährung wechselt von USDT zu USDC (Circle hat eine MiCA-Zulassung erhalten) oder EURC.
USDT zu halten, mit einer nicht-EU-Karte in der EU zu zahlen oder USDT on-chain zu transferieren ist hingegen nicht verboten.
Aktuelle Lage für USDT-Karten in der EU
In der Praxis gibt es zwei Kategorien:
1. EU-lizenzierte Kartenanbieter (z. B. Crypto.com Visa EU-Version, Wirex EU-Linie) Bei diesen Karten ist die Abrechnungswährung des Kartenguthabens zunehmend standardmäßig USDC oder EURC. Eine Einzahlung in USDT ist meist noch möglich, wird aber von der Plattform beim Einzahlen oder Bezahlen automatisch in einen EU-konformen Stablecoin umgetauscht. Die genauen Regeln sind den offiziellen Seiten der jeweiligen Anbieter zu entnehmen — siehe Crypto.com Visa und Wirex.
2. Nicht-EU-lizenzierte Kartenanbieter (Asien-Pazifik, Hongkong, britische Überseegebiete usw.) Diese Karten unterliegen nicht direkt MiCA. EU-Einwohner können sie grundsätzlich beantragen und für Zahlungen nutzen, sollten aber Folgendes beachten:
- KYC-Adresse: Manche Karten akzeptieren ausdrücklich keine EU-Wohnadressen.
- Fiat-Einzahlung: SEPA-Überweisungen von EU-Banken auf solche Plattformen können von der Bank aus Compliance-Gründen abgelehnt werden.
- Steuerliche Meldepflicht: Wer in der EU wohnt, muss Zahlungsvorgänge als Krypto-Asset-Veräußerungsereignisse nach nationalem Recht melden.
Praktische Empfehlungen
- Wer auf Nummer sicher gehen will: EU-lizenzierte Karte mit USDC/EURC-Abrechnung wählen und USDT zuvor an einer Börse außerhalb der EU in USDC tauschen, bevor eingezahlt wird.
- Wer vorhandene USDT einfach ausgeben möchte: Die bestehende USDT-Karte kann weiterhin für Zahlungen genutzt werden. Allerdings sollte man damit rechnen, dass Auflademöglichkeiten künftig enger werden könnten — das ist eine redaktionelle Einschätzung, keine Prognose.
- Was zu vermeiden ist: Versuche, die Stablecoin-Umtauschregeln EU-lizenzierter Plattformen zu umgehen (z. B. per VPN ein nicht-EU-Konto registrieren, aber weiterhin in der EU bezahlen), sind mit erheblichen Compliance-Risiken verbunden, die den ersparten Kursdifferenzbetrag bei weitem übersteigen.
Einen vollständigen EU-Compliance-Überblick gibt es unter /compliance/eu; welche Länder USDT-Karten generell unterstützen, ist unter Welche Länder unterstützen USDT-Karten nachzulesen.